Pläne zur Lebensversicherung: Unzufriedenheit allenthalben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) zieht die Zügel an: Im Eiltempo will es den Gesetzentwurf zur Reform der Lebensversicherung auf den Weg bringen. Dies sorgt für Unmut bei Verbraucherschützern – und auch die Versicherungswirtschaft, die sich für eine Reform lautstark eingesetzt hat, sieht noch viel Klärungsbedarf.

Sitz des Bundesfinanzministeriums in der Wilhelmstraße 97, Berlin.

Zuckerbrot und Peitsche für die Lebensversicherer – nach dieser Devise ließe sich der Inhalt des Referentenentwurfs grob umreißen, den Michael Meister, CDU-Abgeordneter und parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, heute in Berlin vorlegte.

Garantiezins sinkt, mehr Risikogewinne an Kunden, Kompetenzzuwachs für Bafin

Einerseits geht das BMF auf den Wunsch der Branche ein, die Versicherer bei der Ausschüttung der Bewertungsreserven zu entlasten. Andererseits birgt das Reformpaket die ein oder andere bittere Pille für die Assekuranz. So soll der Garantiezins für Neuverträge in der Lebensversicherung bereits zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf dann 1,25 Prozent gesenkt werden. Die Branche hatte sich einen späteren Termin erbeten, denn eine geringere Garantieverzinsung erhöht den Druck auf die Unternehmen, ihre Vertriebs- und Verwaltungskosten weiter zu reduzieren.

Darüber hinaus plant das BMF weitere umfassende Veränderungen: Die Gesellschaften sollen ihre Kunden künftig stärker an den Risikogewinnen beteiligen und Aktionäre müssen sich auf eine Ausschüttungssperre einstellen, sollte eine Garantieleistung gefährdet sein. Zudem erhält die Finanzaufsichtsbehörde Bafin mehr Kompetenzen.

[article_line tag=“provisionen“]

Provisionen: Offenlegung statt Deckelung

Zwar droht der Branche nach den aktuellen Plänen offenbar kein Provisionsdeckel mehr. Allerdings sollen die Abschlusskosten nur noch verringert bilanziell anzurechnen sein. Die Obergrenze soll demnach von 40 Promille der Vertragshöhe auf 25 Promille sinken. Den Versicherern werde erlaubt, höhere Provisionen zu bezahlen, heißt es. Dieser Mehraufwand würde dann zu Lasten der Erträge gehen. Last not least strebt das Ministerium die Offenlegung der Provisionen an.

Kritik aus der Versicherungswirtschaft

Beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stoßen die Inhalte des Pakets auf deutliche Kritik. Unter anderem hält der Verband eine Absenkung des Garantiezinses zum 1. Januar 2015 für überstürzt: „Es ist für die Versicherungswirtschaft unmöglich, alle im Entwurf vorgesehenen Folgeänderungen bis zum 1. Januar 2015 umzusetzen“, heißt es in einer ersten Stellungnahme.

Großes Missfallen äußert der GDV zudem über die generelle Ausschüttungssperre für Aktionäre: Diese schieße „völlig über das Ziel hinaus“. Die Sperre schneide die Versicherungsunternehmen von den Kapitalmärkten ab, wodurch die Umsetzung von Solvency II „erheblich erschwert“ werde, so der Verband.

[article_line]

GDV lehnt Offenlegung der Provisionen ab

Weiter heißt es, dass Eingriffe in die Bilanzierung der Vertriebs- und Abschlusskosten (Höchstzillmersatz) eine einseitige Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Versicherungswirtschaft bedeuten würde. Auch eine höhere Mindestbeteiligung an den Risikogewinnen lehnt der GDV ab: Diese schränke den Spielraum der Unternehmen ein, Reserven zu bilden und Ertragsschwankungen – etwa durch anhaltende Niedrigzinsen – für ihre Kunden auszugleichen.

Den Ausweis der konkreten Provision lehnt der GDV ebenfalls ab. Um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können, müssten Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen. Lebens- und Krankenversicherer in Deutschland würden diese bereits seit 2008 in Euro und Cent ausweisen, heißt es weiter. Die Forderung an die Schaden- und Unfallversicherer, ihre Provisionen offenzulegen, sei nicht nachvollziehbar.

Verbraucherschützer beklagen kurze Anhörungsfrist

Der Bund der Versicherten (BdV) kommentierte den Referentenentwurf in einer ersten Stellungnahme mit den Worten: „Bittere Pillen für Verbraucher, aber auch kein Zuckerschlecken für Versicherer“. So müssten Versicherungskunden in bestimmten Fällen auf erhebliche Teile der Überschussbeteiligung verzichten, heißt es. „Versicherungsunternehmen sollen dagegen bei klassischen Angeboten die Abschlusskosten knapper kalkulieren“, resümmiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Eine erste Einschätzung der Pläne wollen die Verbraucherschützer am Mittwoch vornehmen. Eine offizielle Stellungnahme kündigte der BdV für den 30. Mai an. Dann endet die Anhörungsfrist für das Reformgesetz. Der BdV übte scharfe Kritik an der vom Ministerium gesetzten Frist: „Ein derart kurzfristiges Vorgehen des Ministeriums widerspricht üblichen demokratischen Gepflogenheiten“, erklärte Kleinlein. Auch habe der BdV bislang nur über Umwege von dem Gesetzesvorhaben erfahren und sei bislang „nicht direkt eingebunden“ gewesen. Nichtsdestotrotz werde man die verbleibende Zeit nutzen, so der BdV, um eine Position zu diesem Entwurf zu erarbeiten und etwaige Verbesserungsvorschläge anzubringen. (lk)

Foto: Ilja C. Hendel

 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments