Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Dies hat zur Folge, dass etwa die Neuregelung bei den Bewertungsreserven bereits morgen in Kraft tritt.
Aus dem Bundesegsetzblatt geht hervor, dass das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ – so die offizielle Bezeichnung des LVRG – „am Tag nach der Verkündung“ in Kraft tritt.
Davon betroffen ist auch die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven. Wie aus Artikel 1 Nummer 3 des LVRG hervorgeht, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht gänzlich abgeschafft, allerdings deutlich eingeschränkt.
So erlaubt das neue Gesetz den Lebensversicherern, die Ausschüttungen aus Bewertungsreserven auf festverzinsliche Papiere um einen sogenannten Sicherungsbedarf zu reduzieren. Bewertungsreserven, die den Sicherungsbedarf übersteigen dürfen auch weiterhin ausgeschüttet werden. Kunden, die ihre Bewertungsreserven in vollem Umfang vor der Neuregelung retten wollen, hätten demnach zu Anfang August kündigen müssen.
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Einige Regelungen gelten erst ab 1. Januar 2015
Einige Regelungen des LVRG treten erst zum 1. Januar 2015 in Kraft. Dazu gehören die Absenkung des Höchstrechungszinses von 1,75 auf 1,25 Prozent, die Absenkung des Zillmersatzes von 40 auf 25 Promille sowie der Ausweis der Effektivkosten, das heißt die Minderung der Wertentwicklung des Versicherungsguthabens in Prozentpunkten. (lk)