Besonders gravierende inhaltliche Verstöße stellte das ITA bei „wichtigen Bestandteilen der Produktinformationsblätter“ fest. Demnach wiesen Anbieter in sechs von zehn PIBs die versicherten Risiken zum Auszahlungsbeginn nicht vollständig aus.
Auch die Ergebnisse im Bereich der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit ließen aus Sicht der Tester häufig zu wünschen übrig. Richtig verständlich und übersichtlich sei kein einziges Produktinformationsblatt verfasst, heißt es. So würden fast alle Produktinformationsblätter in einer Schriftgröße veröffentlicht, die unter 11 Pt. liegt.
ITA rügt unübersichtliche Darstellung der Kosten
Zudem seien in 87 Prozent aller PIBs auch die Kosten unübersichtlich dargestellt und damit nicht auf den ersten Blick erkennbar. Häufig enthielten die Texte sehr lange Sätze und Wörter und sind daher unverständlich. Gut hingegen sei, loben die Experten, dass häufig die einzelnen inhaltlichen Abschnitte „optisch hervorgehoben sind“.
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Bereits in früheren Untersuchungen hatte das ITA die Produktinformationsblätter der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie der Risiko-Lebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) unter die Lupe genommen. Auch hier erfüllten viele Produktinformationsblätter nicht die gesetzlichen Vorgaben, so wie das ITA sie auslegt.
„Wenn ein Restaurant die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, wird es dicht gemacht. Im Versicherungsbereich überwacht dagegen niemand, ob Versicherer die gesetzlichen Anforderungen bei den Produktinformationsblättern einhalten“, wettert Ortmann. (lk)
Foto und Tabelle: ITA