„Mit tatkräftiger Unterstützung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben die Versicherer für die Bemessung der Überschusszuweisung die tatsächlichen Gewinne um den Betrag vermindert, der in einen zusätzlichen Reservetopf fließt“, schimpft der BdV-Chef. Die BaFin habe in ihrem Auftrag als „Missstandsaufsicht“ versagt.
Streit um „traumhafte Gewinne“
„Es sind die Versicherungskunden und nicht die Unternehmen die derzeit leiden müssen“, legt Kleinlein nach. Den Vorwurf, dass die Branche „traumhafte Gewinne“ (Öko-Test) zu Lasten der Kunden einfahre, weist die Versicherungswirtschaft entschieden zurück.
So würden die Autoren als Beleg für diese Entwicklung, die Nettoverzinsung heranziehen. „Dabei übersehen die Autoren“, kritisiert der Verband, „dass in die Nettoverzinsung auch einmalige Gewinne aus dem Verkauf festverzinslicher Wertpapiere eingehen – der so genannten Realisierung von Bewertungsreserven.“
Branche müsse „vorausschauend agieren“
Diese Gewinne, die sich laut GDV „naturgemäß nur einmal erzielen lassen“, verwendeten die Versicherer, um die Überschussbeteiligung aller Versicherten möglichst stabil zu halten.
Zudem müssten die Unternehmen in einem Kapitalmarktumfeld mit Renditen deutlich unter einem Prozent „vorausschauend agieren und gesetzlich vorgeschriebene Rückstellungen wie die erläuterte Zinszusatzreserve aufbauen“, verteidigt sich der Verband. Auch hierzu müssten Bewertungsreserven realisiert werden. (lk)
Foto: Shutterstock