Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat vor der geplanten Abschaffung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen 2016 gewarnt. DAV-Vorsitzender Wilhelm Schneemeier fürchtet, dass Versicherer ohne verbindliche Vorgaben bei steigenden Zinsen wieder Produkte mit lebenslangen Garantieversprechen anbieten, die sich als zu hoch erweisen.
„Wenn dann nach einer Phase steigender Zinsen wieder ein Einbruch erfolgt, sind wir wieder da, wo wir jetzt sind“, sagte Schneemeier der Deutschen Presse-Agentur.
Keine Vorgaben mehr
Die Höhe des Garantiezinses, mit dem Kunden sicher rechnen können, wird bisher vom Bundesfinanzministerium auf Empfehlung der DAV-Versicherungsmathematiker und der Finanzaufsicht Bafin festlegt.
Ab 2016 will das Ministerium den Assekuranzen keine Vorgaben mehr machen. Hintergrund sind die europaweit einheitlichen strengeren Eigenkapitalvorschriften (Solvency II) für Versicherungen. Der bisherige Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt – werde für die Zwecke der Aufsicht nicht mehr benötigt, heißt es im Finanzministerium. Die Versicherer könnten aber weiterhin Garantieversprechen abgeben.
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Aktuare vorsichtiger bei Empfehlungen
„Es ist ein Missverständnis, dass Solvency II alle Risiken dauerhaft ausschließt. Solvency II ist eine Ergänzung des bestehenden Aufsichtssystems, allein reicht es aber nicht“, sagte Schneemeier.
Der Höchstrechnungszins soll bisher sicherstellen, dass sich die Versicherer bei ihren langfristigen Versprechen an die Kunden bei klassischen Produkten nicht übernehmen. Sie dürften weniger bieten, aber nicht mehr.
Seite zwei: Vorschlag eines Höchstrechnungszinses