Verpflichtend sind Angaben über die Leistung im Todesfall sowie die Summe, die nach unveränderter Fortführung des Vertrages bei dessen Ablauf gezahlt wird.
Kunden-Informationen vor der Neuregelung
Genannt werden muss auch der Betrag, den Versicherte bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden, sowie der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages.
Vor der Neuregelung mussten die Kunden-Informationen, die häufig zum Jahreswechsel verschickt werden, lediglich die bislang erreichten Überschüsse enthalten. Policen Direkt kauft bestehende Verträge von Versicherten und führt sie weiter. (dpa-AFX)
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