Lebensversicherungsreformgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) beschlossen.

Der Bundestag beschließt das Lebensversicherungsreformgesetz.

Das LVRG sieht vor, den Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen von 1,75 auf 1,25 Prozent abzusenken und die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren nicht mehr in voller Höhe an ausscheidende Versicherungsnehmer weiterzugeben.

Ein Teil wird zurückgehalten, der für die Finanzierung der an die verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen notwendig ist. Andernfalls würde der Sicherungsbedarf der Assekuranz immer weiter steigen.

An den Bewertungsreserven von Aktien oder Immobilien bleiben ausscheidende Kunden uneingeschränkt zur Hälfte beteiligt.

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Zillmersatz gesenkt

Zudem müssen Versicherte künftig zu 90 Prozent statt bisher zu 75 Prozent an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Darüber hinaus wird die Maximalgrenze für den Zillmersatz von 40 auf 25 Promille abgesenkt.

Seite zwei: Kritik der Opposition

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