Die Regierungsfraktionen hatten sich bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung darauf verständigt, die ursprünglich geplante und von den Vermittlerverbänden heftig kritisierte Provisionsoffenlegung in Euro und Cent durch eine Gesamtkostenquote in Prozent zu ersetzen, wie sie bereits bei der Riester-Rente existiert.
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Kritik der Opposition
Kritik an der Reform, die unter anderem den Versicherern in der anhaltenden Niedrigzinsphase das Einhalten ihrer Leistungsversprechen erleichtern soll, kam insbesondere von Politkern der Linken. Mit Blick auf den gestern veröffentlichten Stresstest der Versicherer durch die BaFin wurde darauf verwiesen, dass die Risikotragfähigkeit der meisten Versicherer völlig ausreichend sei.
Die beschlossenen Regelungen treten zum 1. Januar 2015 in Kraft. Eine Ausnahme bildet die Änderung bei den Bewertungsreserven, die bereits in einigen Wochen mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Doch selbst danach haben Kunden noch die Möglichkeit, einen Teil der Bewertungsreserven für sich zu beanspruchen.
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