Die Versicherung von Grundfähigkeiten (GF) hat sich als eine weitere Lösung zur Absicherung der Arbeitskraft neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) im Markt mittlerweile etabliert. Für die das Analysehaus rückt damit sukzessive auch die Leistungsregulierung in der GF in den Fokus. Das Problem: Anders als die BU-Versicherung kennt die GF-Versicherung bislang keine einheitlichen Leistungsauslöser.
„Ob Gehen, Sitzen, Treppensteigen oder Gebrauch der Hände – jeder macht sich ein Bild vom Verlust einer Grundfähigkeit. Aber die Definitionen dahinter gehen manchmal stark auseinander“, erläutert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, die Herausforderung. Das mache die GF-Leistungsprüfung zu einem schwierigen Terrain für Versicherer und Versicherte, so der Experte.
GF-Leistungspraxisrating: Das wird untersucht
Mittlerweile erlauben erste Versicherer Einblicke in ihre GF-Leistungspraxis. Neben umfangreichem Datenmaterial konnten die Analysten von Franke und Bornberg auch direkt in den Unternehmen einblick nehmen, wie kundenorientiert diese Gesellschaften über Leistungen aus einer Grundfähigkeitsversicherung entscheiden. Das GF-Leistungspraxisrating bewertet die Regulierung in den Bereichen Leistungsfall und Leistungsentscheidung sowie Unterstützung des Kunden.
GF-Leistungspraxisrating: Zweimal hervorragend, einmal sehr gut
Mit Allianz, Gothaer und Nürnberger haben drei renommierte AKS-Anbieter am GF-Leistungspraxisrating 2024 teilgenommen. Grundlage bilden Regulierungen aus dem Jahr 2023 sowie zahlreiche Stichproben, die Franke und Bornberg 2024 vor Ort erhoben hat. Alles in allem konnten die drei Versicherer bei Leistungscheck überzeugen: Zweimal FFF+ hervorragend und einmal FFF sehr gut lautet das Gesamtergebnis.
Laut F&B haben sich alle drei Teilnehmer auch beim BU-Leistungspraxisrating (Cash. berichtete) in die Karten schauen lassen. Die Nürnberger ist laut F&B als einziger der drei GF-Teilnehmer noch einen Schritt weitergegangen im GF-Unternehmensrating zusätzlich in den Kategorien Antrag und Stabilität angetreten.
GF-Regulierung: 137 Tage bis zur Entscheidung
Nach Angaben von Franke und Bornberg dauerte eine GF-Regulierung 2023 bei den teilnehmenden Versicherern im Durchschnitt gut 137 Tage. Das sind immerhin 45 Tage oder 25 % weniger als bei BU-Verträgen.
„Beim GF-Schutz spielt der Beruf keine Rolle. Damit entfällt die aufwendige Prüfung, ob und in welchem Umfang Antragsteller ihren Beruf noch ausüben können. Das spart wertvolle Zeit und für Versicherte auch Nerven“, nennt Philipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit einige Gründe. Der Zeitvorteil beginne bereits beim Ausfüllen des Fragebogens. Während BU-Versicherte rund 40 Tage brauchten, dauere es in der GF-Regulierung nur 30 Tage.
Anerkennungsquote deutlich niedriger als bei BU
Aufhorchen lässt, dass sich die GF-Anerkennungsquoten deutlich unter denen der BU-Versicherung bewegen. Das liege zum einen an den jungen Beständen, sagt Wedekind. Zudem spielten Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht hier naturgemäß eine größere Rolle. Noch seien die Ergebnisse aufgrund der niedrigen Fallzahlen nicht repräsentativ, aber eine Tendenz zeichnet sich Wedekind hier erstmal ab.
Ein weiterer Grund für die hohe Ablehnungsrate stimmt Wederkind nachdenklich: „Häufig wird der vereinbarte Grad der Einschränkung nach der Definition der betroffenen Grundfähigkeit nicht erreicht. Das bedeutet im Umkehrschluss: Versicherte machen sich ein falsches Bild von ihrem Versicherungsschutz und stellen den Antrag auf Leistung zu früh.“
Versicherer und Vermittler müssten die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und dem Verlust einer Grundfähigkeit deutlicher herausarbeiten. Einheitliche Leistungsauslöser bei den Grundfähigkeitsprodukten könnten für mehr Klarheit sorgen und Vertrauen aufbauen.
Die Beratung muss besser werden
Im dem neuen Rating können die Allianz, Gothaer und Nürnberger als Ratingpioniere mit professioneller und kundenfreundlicher GF-Regulierung, lautet das Fazit von F&B. Sie würden hier Benchmarks setzen, denen neue Teilnehmer folgen müssten. Kritisch sehen die Analysten aber die Defizite in der Beratung. Und fordern die GF-Anbieter deutlich auf, nachzuarbeiten. „In der Beratung müssen Unterschiede zwischen BU- und GF-Schutz deutlich werden. Andernfalls droht Reputationsschaden“, heißt es im Fazit.
Wie üblich veröffentlicht das Analysehaus auf seiner Webseite. Alle Ergebnisse sowie die Bewertungsgrundlagen für das GF-Leistungspraxisrating und das GF-Unternehmensrating finden sich in der Rubrik AKS-Unternehmensrating.