Laut Patrick Ulrich, Head of D&O Commercial Underwriting bei der Zurich Gruppe Deutschland, haften Organe von GmbHs, AGs, Genossenschaften, Vereinen, Verbänden und Stiftungen bereits bei leichter Fahrlässigkeit auch mit dem persönlichen Vermögen. Zusätzlich zur Unternehmens-D&O sollte auch immer die persönliche D&O des Geschäftsführers beziehungsweise Vorstands angesprochen werden, da diese eventuelle Deckungslücken der Unternehmens-D&O ausfüllen kann.
D&O ist komplex
Worauf muss der Vermittler in dieser Situation achten? Die D&O ist komplex und beratungsintensiv, daher ist hohes Fachwissen hier besonders wichtig. Es empfiehlt sich, die Musterbedingungen des GDV zu kennen sowie einschlägige Muster für Haftungs- und Schadensszenarien, die Versicherer anbieten, durchzuspielen.
Abgrenzung zur Vertrauensschadenversicherung
Wichtig ist auch, wie Ulrich, erklärt, die D&O von der Vertrauensschadenversicherung (VSV) abzugrenzen. Die VSV schützt Unternehmen vor Vermögensschäden in Folge von kriminellen Handlungen, die D&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche für Vermögensschäden des Unternehmens aufkommt, die durch pflichtwidrige Handlungen der versicherten Personen verursacht werden. „Nach wie vor wird oft davon ausgegangen, dass sich die Absicherung von internen Vermögensschäden pauschal in der Deckung der Betriebshaftpflicht befindet oder diese werden mit den Themen der Vertrauensschadenversicherung verwechselt“, so Ulrich.
Wie die Ansprache der KMUs erfolgen sollte
Gute Gelegenheiten für Makler, KMUs anzusprechen sieht Ulrich im Rahmen tagesaktueller Themen. Corona und Homeoffice bzw. deren Anforderungen an die Organisation eines Unternehmens böten derzeit sehr gute Gesprächsanlässe. Dazu zähle auch die Ansprache nach einem Schaden, der mit diesen Themen im Zusammenhang stehen könnte. Hier könne der Vermittler eine dem Kunden bereits bewusste Problematik lösen.
Exakte Erhebung aller relevanten Daten
Vermittler sollten hierfür alle relevanten Informationen exakt erheben und sich nicht auf rudimentäre und veraltete Daten verlassen, die der Kunde übermittle. Es sei essenziell, Innen- und Außenhaftung der handelnden Personen oder Firmen zueinander zu kennen. Es empfiehlt sich eine digitale Risikoerfassung vor Ort oder über Webmeeting.