Unter der Überschrift „Zehn Jahre nach der Pleite der Investmentbank Lehman Brothers – Finanzkrisen durch strikte Regulierung und Umverteilung verhindern“ lädt die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke einmal mehr einen ganzen Wust ihrer Forderungen ab.
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Dem heute veröffentlichten Entschließungsantrag der Linksfraktion zufolge soll der Bundestag die Regierung auffordern, „sich auf EU-Ebene für die Einführung eines Finanz-TÜV einzusetzen und diese Bemühungen durch die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Zertifizierungsbehörde für Finanzinstrumente auf nationaler Ebene – quasi als Vorläuferinstitution eines Europäischen Finanz-TÜVs – zu flankieren“.
Die Forderung nach einem „Finanz-TÜV“ ist nicht neu. Erst vor zwei Wochen hat die Fraktion das Thema in einer kleinen Anfrage anlässlich der P&R-Pleite ins Spiel gebracht und zudem bereits im September 2016 einen Antrag mit der Überschrift: „Zulassungspflicht für Finanzprodukte schaffen – Finanz-TÜV einführen“ in den Bundestag eingebracht.
Aufgaben der Zertifizierungsbehörde offen
Dem damaligen Antrag zufolge soll der Finanz-TÜV „alleinig über die Zulassung und Nichtzulassung einer Kapitalanlage entscheiden” und dies “entlang gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen“. Die Anbieter müssen demnach einen entsprechenden Unbedenklichkeits-Nachweis führen.
Welche Kriterien im Einzelnen geprüft werden sollen, war dem damaligen Antrag ebenso wenig zu entnehmen wie dem heutigen, welche Aufgaben der „öffentlich-rechtlichen Zertifizierungsbehörde“ zukommen sollen.
Schließlich gibt es bereits eine umfassende Aufsicht der BaFin, im Bereich der Sachwertanlagen zum Beispiel über alternative Investmentfonds (AIFs) und eine Prospektpflicht mit Bafin-Prüfung für Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz.