„Lösungsanbieter anstelle von Produktlieferanten“

Cash.: Letztes Thema: Wie bewerten Sie die Abwicklung der drei offenen Immobilienfonds Degi Europa, Morgan Stanley P2 Value und Kanam US grundinvest? Wird dies eher für weitere Unruhe am Markt sorgen oder ist es ein notwendiger Impuls?

Seip: Es ist bedauerlich, dass es dazu gekommen ist, aber die Auflösungen der drei offenen Immobilienfonds sind spezifische Vorgänge bei diesen drei Produkten und nicht das Ende dieser Fondsgattung – es ist vielmehr der Beginn eines neuen Umgangs mit dem Produkt. Auflösungen von Investmentfonds sind etwas Alltägliches. Jedes Jahr werden mehrere hundert Fonds in Deutschland aufgelöst oder fusioniert.

Cash.: Wie kann die Assetklasse das Vertrauen der Anleger wiedergewinnen?

Seip: Die unterschiedliche Entwicklung und Portfoliostruktur der offenen Immobilienfonds ist unter den Anlegern zwischenzeitlich bekannter als noch vor einigen Jahren. Die anhaltenden Netto-Mittelzuflüsse – im laufenden Jahr bis Ende September 2,4 Milliarden Euro – machen deutlich, dass die Anleger grundsätzlich weiterhin Vertrauen in Immobilien haben. Diversifiziert nach Standorten, Nutzungsarten und Mietlaufzeiten funktioniert die Anlage in Immobilien mit offenen Immobilienfonds nach wie vor am besten. Seit Langem hat sich die Branche zudem für Neuregelungen der offenen Immobilienfonds eingesetzt, die unter anderem die Liquiditätssteuerung der OIFs verbessern sollten.

Cash.: Wie wird sich der Charakter der offenen Immobilienfonds durch die geplanten Regulierungsmaßnahmen verändern?

Seip: Mit der jederzeitigen Verfügbarkeit beliebig großer Beträge ist es dann vorbei, was letztlich allen Anlegern nutzen wird. Mit dem kommenden Anlegerschutzgesetz werden die offenen Immobilienfonds entsprechend dem Charakter der Immobilienanlage als langfristige Anlageform ausgestaltet. Für Privatanleger wird die Assetklasse dennoch grundsätzlich eine liquide Anlage bleiben, Großanleger und Institutionelle müssen sich aber längerfristig binden – wenn es nach uns geht, auch durch Kündigungsfristen. Der typische Privatanleger wird mit der jederzeit möglichen Entnahme von 5.000 Euro monatlich in der Regel auskommen. Als Tagesgeldersatz für Großanleger werden OIFs jedoch nicht mehr genutzt werden.

Interview: Frank O. Milewski

Foto: HJ Buchholz

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