Ein wichtiger Punkt ist das Anheben der maximalen BU-Renten. Studenten vieler Studiengänge können laut LV 1871-Angaben jetzt bis zu 2.000 Euro monatlich absichern. Für viele Auszubildende beträgt die maximale Absicherungssumme nun 1.500 Euro im Monat: Das gilt für das Gros der kaufmännischen und medizinisch-technischen Ausbildungsberufe sowie insbesondere für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, Ingenieursstudiengänge, Jura und Medizin.
Mehr Transparenz in der Leistungsprüfung
Um die Golden BU noch transparenter und zum Vorteil der jungen Kunden zu gestalten, passt der Lebensversicherer die Regelungen zur Leistungsprüfung an. So wird in den neuen Bedingungen konkretisiert, wann Studenten als berufsunfähig gelten, wobei auf den tatsächlichen Studienalltag abgestellt wird. Auch bei Auszubildenden ergibt sich eine Veränderung in der Leistungsprüfung: Ab sofort stellt die LV 1871 entweder auf die Ausbildungsfähigkeit oder auf den angestrebten Ausbildungsberuf ab – es gilt der für den Versicherten vorteilhaftere Bezug.
Nachversicherungsgarantie erweitert
Desweiteren gibt es auch Änderungen bei der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie. Ergänzend zu den 16 bestehenden Ereignissen können Versicherte diese Möglichkeit ab sofort auch bei Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung in Anspruch nehmen. Das gilt ebenso beim Wechsel aus einem mindestens ein Jahr laufenden sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob oder befristetem Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle.
Mehr Flexibilität während der Laufzeit
Zudem wurde die Zukunftsgarantie überarbeitet. Versicherte können ihre Berufseinstufung sowie die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie jetzt auch bei einem Schulwechsel oder der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe überprüfen lassen. Während eine Verdopplung der BU-Rente bislang lediglich beim Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung möglich war, kann sie nun auch zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung vorgenommen werden – maximal bis zu den für den jeweiligen Beruf geltenden Höchstrenten.
Mit Berufseinstieg haben junge Kunden zudem die Möglichkeit, gegen Mehrbeitrag eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit einzuschließen – ohne erneute Risikoprüfung, betont der Versicherer. Wurde der Vertrag mit einer bestimmten medizinischen Ausschlussklausel abgeschlossen, können Versicherte diese innerhalb von 12 Monaten nach erstmaligem Eintritt in das Berufsleben überprüfen lassen.
Weitere Neuerungen, von denen Versicherungsnehmer aller Altersgruppen profitieren, beziehen sich auf die Verbesserung der Wiedereingliederungshilfe, einen leistungsstärkeren AU-Baustein, eine transparentere Regelung zur Leistungsprüfung bei Unterbrechungen der Berufstätigkeit und Anpassungen bei den (Standard-) Risikofragen.
„Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine absolut kundenzentrierte Lösung, die kontinuierlich an die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden angepasst wird. Gerade für junge Menschen, also Schüler, Auszubildende und Studenten spielt die Flexibilität einer Versicherung eine große Rolle, denn ihre Lebensumstände wandeln sich während der Vertragslaufzeit. Mit unseren nun vorgestellten Neuerungen gehen wir auf genau diese Wünsche ein und bieten dieser Zielgruppe einen zusätzlichen Mehrwert“, sagt Iris Bauer, Leiterin Produktmanagement und Produktentwicklung bei der LV 1871.