LV 1871 optimiert Bestattungs- und Erbvorsorge

Foto: LV 1871
Hermann Schrögenauer: "Wir sollten nicht davor scheuen, mit unseren Lebenspartnern und Familienmitgliedern über den Tod zu sprechen."

Sterben und Vererben sind sensible Themen, um die auch nicht wenige Vermittler einen Bogen machen. Dabei hat nicht einmal die Hälfte der Deutschen bislang Gedanken über die Nachlassregelung gemacht oder für die Bestattung finanziell vorgesorgt. Vor dem Hintergrund hat die LV 1871 hat ihre Bestattungs- und Erbvorsorge neu geregelt.

Die LV 1871 hat ihre Bestattungs- und Erbvorsorge neu geregelt und die Produkte jetzt vorgestellt. So bietet der Versicherer seine Bestattungsvorsorge nun in drei Absicherungsvarianten an: die Tarife Comfort (zuvor Sterbegeld), Comfort Plus (zuvor Sterbegeld Plus) und einen neuen Premium-Tarif. Der enthält zusätzlich zur Erbrechtsberatung die Kostenübernahme für Überführung aus dem Ausland. Inkludiert ist außerdem eine zusätzliche Leistung bei Unfalltod sowie eine Kinder- und Enkel-Mitversicherung.  

Bestattungsvorsorge in drei Varianten

Alle Varianten lassen sich gegen laufenden Zahlbeitrag (Eintrittsalter bis 90 Jahre) sowie nun auch gegen einen Einmalbeitrag abschließen. Das Höchsteintrittalter liegt nach Angaben der LV 1871 bei 90 Jahren. Der Einmalbeitrag erlaubt eine Absicherung bis ins hohe Alter von 95 Jahren. Zusätzliche Tarifbestandteile sind etwa ein zusätzlicher Sofortschutz bei Unfalltod, einer optionalen Beitragsdynamik von drei Prozent und Flexibilität durch Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten. Weitere Neurungen umfassen eine Optimierung der Staffelungsregelung, höhere Ersparnisse durch Neukalkulation der Beiträge sowie die Option eines Familienrabatts.

Erbvorsorge zur Entlastung der Erben

Auf eine Bestattung folgt für Hinterbliebene in der Regel die Auseinandersetzung mit dem Erbe der verstorbenen Person. Rund 40 Prozent der Deutschen ist es ein Anliegen, dass im Erbfall ihre persönlichen Vorstellungen gewahrt werden. Ein Drittel (33,9 %) wünscht sich zudem eine minimierte Steuerlast für Erbende; 31,6 Prozent beschäftigt die finanzielle Sicherheit ihrer Hinterbliebenen.

Eine Erbvorsorge könne die notwendige Hilfestellung leisten, um die Erbschaftssteuer ans Finanzamt zu zahlen oder die Auszahlung an Geschwister oder pflichtteilsberechtigte Personen bei geerbten Immobilien zu stemmen, betont der Versicherer bei der Vorstellung der neuen Tarife. Als Kapitallebensversicherung zahlt sie die im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an ihren Bezugsberechtigen aus.


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Kundinnen und Kunden können im Rahmen des modifizierten Produkts der LV 1871 nun auch höhere Summen gegen Wartezeit abschließen. Zudem profitieren sie bei der Erbvorsorge gegen Einmalbeitrag in einigen Fällen von einem Wahlrecht zwischen Wartezeit und Risikoprüfung sowie von einem neuen Überschusssystem mit zusätzlichem Todesfallbonus.

Eine gut durchdachte Vorsorge berücksichtigt zwei Komponenten: das Sterben, das heißt die Regelung der eigenen Bestattung, sowie das Erben, also die Versorgung der Hinterbliebenen. „Wir sollten nicht davor scheuen, mit unseren Lebenspartnern und Familienmitgliedern über den Tod zu sprechen“, Hermann Schrögenauer, Vorstand der LV 1871. Dabei sollten die Vorstellungen rund um die eigene Beerdigung und die Versorgung der Hinterbliebenen möglichst frühzeitig geklärt werden. Kompetente Hilfestellung geben unabhängige Maklerinnen und Makler in einem offenen und sensiblen Beratungsgespräch, betont der Vertriebsvorstand.

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