Die Lebensversicherung zählt nach wie vor zu einer der beliebtesten Vorsorgeversicherungen in Deutschland. Sie zählt aus steuerlicher Sicht zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und kann damit bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Gastbeitrag von Dr. Viktor Becher, Getsurance
Eine Lebensversicherung wird auch nach wie vor empfohlen, um vor allem Familien mit nur einem Hauptverdiener gegen einen plötzlichen finanziellen Ausfall abzusichern.
Die drei wichtigsten LV-Arten
Lebensversicherungen lassen sich in drei Arten aufteilen. Bei der Risikolebensversicherung wird der Versicherungsnehmer gegen den eigenen Tod mit einer Versicherungssumme von üblicherweise 100.000 Euro und mehr abgesichert.
Die zweite Version ist die Kapitallebensversicherung. Bei dieser wird neben dem monatlichen Versicherungsbeitrag auch ein Sparanteil eingezahlt, welchen die Versicherer an den Kapitalmärkten in Form von Wertpapieren mit niedrigem Risiko anlegen, beispielsweise Staatsanleihen.
Der Versicherte erhält dafür einen Garantiezins. Tritt der Todesfall – also der Leistungsfall – nicht ein, bekommt der Versicherungsnehmer die gezahlten Sparanlagen inklusive Zinsen ausgezahlt.
Zudem gibt es die fondsgebundene Lebensversicherung. Diese verspricht – im Gegensatz zur kapitalgebundenen Lebensversicherung – eine höhere Rendite, verursacht gleichzeitig aber auch höhere Abschluss- und Verwaltungskosten. Bei den derzeitigen Niedrigzinsen ist der Abschluss einer einfachen Risikolebensversicherung jedoch ausreichend. Geld sparen lohnt sich mit anderen Anlageformen mehr.
Bei der Steuererklärung geltend machen
Bei der Steuererklärung können prinzipiell alle drei Lebensversicherungsarten abgesetzt werden. Dabei muss beachtet werden, dass für die Absetzung von sonstigen Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze besteht. Diese liegt derzeit bei 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte und 2.400 Euro pro Jahr für Selbstständige.
Seite zwei: Risikolebensversicherung einfacher geltend zu machen