Finanzieller Aufwand für Lebensversicherer
Für den Volltreffer des Haut den Lukas aus dem LVRG sorgt die Begründung des Entwurfs: Hier wird errechnet, was die Lebensversicherer für die Umsetzung des Gesetzes aufwenden müssen – 5.195.394,43 Euro bis auf den Cent. Was natürlich ganz tiefer Unsinn ist.
Aber in dieser Begründung steht auch, dass das LVRG keinen Bezug zu „sozialen Aspekten“ habe. Ganz langsam: Die Existenzgefährdung eines ganzen, für Altersversorgung in Deutschland so wichtigen Berufszweiges der Berater hat keine sozialen Aspekte? Spätestens jetzt klingelt es.
Warum immer nur den Lukas hauen. Gibt es keine anderen?
Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler berät Finanzdienstleister in Vertriebs- und Marketing-Fragen. Er war Vorstand bei namhaften Versicherungsgesellschaften und schreibt regelmäßig für Cash.
Foto: Zeidler Consulting / Julia Böhne