Einen Lebensversicherer kann die 90-Prozent-Mindestvorgabe allerdings durchaus limitieren, weil er dadurch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nur noch maximal 10 Prozent des Risikoergebnisses für eigene Zwecke – beispielsweise den weiteren Aufbau von Solvency-II-Kapital – verwenden kann.
Hierzu lieferte das LVRG allerdings eine gewisse Kompensation, indem Versicherer nun die Möglichkeit haben, ein negatives Kapitalanlageergebnis mit einer positiven anderen Ergebnisquelle querzuverrechnen.
BU- und Risikolebens-Versicherte betroffen
Von den Folgen wären insbesondere BU- und Risikolebens-Versicherte ganz unmittelbar betroffen, indem sich ihr Nettobeitrag erhöht und dadurch die Preis-Leistungs-Relation ihres Versicherungsschutzes verschlechtert. Kunden und Vermittler sind daher gut beraten, das Niveau und die Entwicklung der Nettobeiträge in der Biometrie genau im Auge zu behalten.
Nicht zuletzt sind die Folgewirkungen des LVRG für Vermittler besonders spürbar, da der Zeitaufwand für eine qualifizierte Vorsorgeberatung zu-, die Entlohnung hingegen abnimmt.
So stellte der Gesetzgeber in der Begründung zum LVRG fest, dass die Versichertenbestände tendenziell zu stark mit Abschlusskosten belastet seien, und wies mit der Neuregelung den Weg in Richtung laufender Provisionen.
Stichwort „LVRG II“
Bei der Umsetzung neuer Vergütungssysteme waren und sind die Versicherer um ein größeres Maß an Wettbewerbsdifferenzierung bemüht, denn die neuen Modelle unterscheiden sich in ihren Einzelkomponenten und ihrer genauen Ausgestaltung in der Praxis mitunter deutlich.
Allen Unkenrufen zum Trotz ist es bislang noch zu keinem „Vermittlersterben“ auf breiter Linie gekommen. Betrachtet man jedoch öffentliche Äußerungen von Seiten der Politik und der Aufsichtsbehörde, sind ihnen hohe Vertriebskosten bei Lebensversicherern offenbar noch immer ein Dorn im Auge.
Das Thema wird den Markt daher auch nach der Bundestagswahl im September weiter beschäftigen – Stichwort „LVRG II“. Nach dem Spiel ist bekanntlich vor dem Spiel.
Der Autor Lars Heermann ist Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Ratingagentur Assekurata.
Foto: Assekurata
Mehr aktuelle Artikel:
BU-Streitfälle vor Gericht: Wie stehen Ihre Chancen?