Gegenstand der Diskussion ist auch eine Verlängerung der Stornohaftung auf zehn Jahre – viele Makler empfinden dies als „über’s Ziel hinausgeschossen“. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Zunächst ist festzuhalten, dass der Bereich der Altersvorsorge von einer Ausweitung der Stornohaftzeiten betroffen ist, jedoch nicht per se das gesamte Produktspektrum. Bei Produkten für die Altersvorsorge gibt es bereits eine fünfjährige Verteilung des Courtageanspruches.
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Ob sich dieser Zeitraum verlängert, hängt davon ab, wie die Lebensversicherer vorgehen, um einen „Schmidt-Tobler-Effekt“, das heißt, Selbstfinanzierungseffekte durch Provisionsabschöpfungen zu verhindern. Um dies kalkulatorisch zu vermeiden, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Eine Verteilung der Abschlussprovisionen über die Laufzeit oder eben die Verlängerung von Haftzeiten.
Zu welchem Ansatz tendiert die Allianz Leben?
Wie gesagt, wir sind derzeit in den entsprechenden Vorbereitungen und gehen mit den Vermittlern rechtzeitig zu diesem Thema ins Gespräch. Ziel ist in jedem Fall, die Attraktivität für den Kunden aufrecht zu erhalten und zudem unseren Vertriebspartnern eine faire Lösung zu bieten.
Viele Vermittler befürchten Einbußen infolge des LVRG. Wird das Provisionsniveau insgesamt sinken?
Wenn Provisionen über die Laufzeit verteilt werden, kann es bei einem überdurchschnittlichem Storno gegebenenfalls zu Einbußen kommen. Einem qualifizierten Vermittler, der den Bedarf und die Anforderungen der Kunden erfüllt, muss das aber keine Sorgen bereiten.
Das dürfte in Ihrem Sinne sein, oder?
Ja, das ist so. Und nicht zuletzt deshalb bieten wir umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen für Vermittler an, etwa über unsere Allianz-Maklerakademie. Als dauerhaft leistungsstarker Anbieter mit einer breiten Produktpalette wollen wir weiterhin attraktiver Vertriebspartner der Vermittler sein.
Interview: Lorenz Klein
Foto: Allianz