Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Vertriebsgesellschaften IFF AG, Hof, und Ravena Finanz Management AG, München, die Vermittlung von Anteilen am Multi Advisor Fonds 1 der Privatbank Reithinger, Singen, zu untersagen, kassiert.
Nach Angaben der Ravena AG hat das Frankfurter Gericht den sofortigen Vollzug der BaFin-Verfügungen ausgesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Privatbank Reithinger angeordnet.
Begründung: Die Maßnahmen der BaFin seien auch bei summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
„Das Verwaltungsgericht verneint eindeutig die Forderung der BaFin, dass für den Vertrieb des Multi Advisor Fund 1 eine Genehmigung nach Paragraf 32 Absatz 1 KWG erforderlich ist“, so die Stellungnahme der Ravana AG gegenüber cash-online. „Der Fonds kann somit in seiner ursprünglichen Form weitervertrieben werden.“
Vom Multi Advisor Fund 1 sind bisher rund 70 Millionen Euro platziert. Das entspricht circa 60 Prozent des geplanten Gesamtvolumens. Der Gerichtsentscheid war im Original zunächst nicht zu bekommen.