MAF 1: Gericht pfeift BaFin zurück

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den Vertriebsgesellschaften IFF AG, Hof, und Ravena Finanz Management AG, München, die Vermittlung von Anteilen am Multi Advisor Fonds 1 der Privatbank Reithinger, Singen, zu untersagen, kassiert.

Nach Angaben der Ravena AG hat das Frankfurter Gericht den sofortigen Vollzug der BaFin-Verfügungen ausgesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Privatbank Reithinger angeordnet.

Begründung: Die Maßnahmen der BaFin seien auch bei summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.

„Das Verwaltungsgericht verneint eindeutig die Forderung der BaFin, dass für den Vertrieb des Multi Advisor Fund 1 eine Genehmigung nach Paragraf 32 Absatz 1 KWG erforderlich ist“, so die Stellungnahme der Ravana AG gegenüber cash-online. „Der Fonds kann somit in seiner ursprünglichen Form weitervertrieben werden.“

Vom Multi Advisor Fund 1 sind bisher rund 70 Millionen Euro platziert. Das entspricht circa 60 Prozent des geplanten Gesamtvolumens. Der Gerichtsentscheid war im Original zunächst nicht zu bekommen.

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