Ein privater Krankenversicherer wurde dazu verpflichtet, bei massivem Übergewicht seines Versicherungsnehmers die Kosten für eine operative Magenverkleinerung zu übernehmen. Dies entschied das Landgericht (LG) Koblenz in einem aktuellen Urteil wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtete.
Eine privat Krankenversicherte hatte bereits seit Jahren an massivem Übergewicht gelitten.
Übergewicht muss behandelt werden
Ihre Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten für eine Magenverkleinerung ab, da diese nicht medizinisch notwendig sei. Daraufhin verklagte die Frau ihren Versicherer und bekam mit dem Urteil (Az.: 6 S 340/14) des LG Koblenz vom 17. Februar 2015 Recht.
Sowohl der behandelnde Arzt als auch zwei Gutachter betrachteten den Eingriff als erforderlich. Das Übergewicht sei eine Krankheit im Sinne des Krankenversicherungsrechts und müsse behandelt werden. (nl)
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