Makler: Courtage nur bei Vermittlung

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen kann ein Immobilienmakler keine Courtage verlangen, wenn der Eigentümer des Objekts den Verkauf auf eigene Faust zustande bringt (Az. 2U 559/04). In dem vorliegenden Fall hatte der Makler die Vermittlung übernommen und in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, er müsse informiert werden, wenn der Verkäufer einen Interessenten findet. Das Gericht sah diese Klausel als unwirksam an, da ein Makler nur dann eine Vergütung geltend mache könne, wenn er am Zustandekommen des Verkaufs mitgewirkt habe.

In einem weiteren Urteil zum Immobilienverkauf entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass der Eigentümer eines Objekts nicht verpflichtet ist, bei der Besichtigung ungefragt auf offensichtliche Sachmängel hinzuweisen (Az. 22 U 75/04). In dem vorliegenden Fall handelte es sich um Risse in den Wänden und Bodenabsenkungen, die für den Käufer deutlich ersichtlich waren.

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