Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Der Makler als wertvoller Tippgeber

Schlichtweg unersetzbar ist und bleibt trotz aller digitalen Innovationen das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Kunde.

Gastbeitrag von Oliver Lang, BCA

Oliver Lang, BCA: „Der Makler kann bei sensiblen Themen, bei dem er per Gesetz keine Beratung anbieten darf, durch profundes Fachwissen und Aufklärung seinen Kunden zum Handeln anregen und grundlegende Tipps bereitstellen.“

Denn es sind gerade auch all jene Gespräche abseits rein produktfokussierter Lösungen, die wiederholt Beleg dafür sind, welch verantwortungsvolle, sozialpolitische Aufgabe ein Makler im Sinne des Kunden heutzutage wahrnimmt, indem er unter anderem als Ansprechpartner und Ratgeber bei hochsensiblen Themen, wie beispielsweise denen bezüglich Vorsorgevollmachten, Betreuungs-, Sorgerechts- und Patientenverfügungen, fungiert.

Verbraucher verharren in Regungslosigkeit

Trotz aller zwischenzeitlichen Aufklärungskampagnen in Sachen Vollmachts- beziehungsweise Verfügungsthematik verharren bekanntermaßen viele Verbraucher hierzulande weiterhin in nahezu stoischer Regungslosigkeit. Die logische Konsequenz: Dringend angeratene Lösungen werden endlos vor sich hergeschoben, so dass man im Ernstfall letztlich nicht wirklich vor bösen Überraschungen gefeit ist.

Exakt an Beispielen wie diesen beweisen sich professionell aufgestellte Makler durch ihre praktisch nicht zu standardisierte Fertigkeit, dass sie situtationsbezogen und individuell, dabei ganz im Sinne ihres Kunden, aufklärend und informierend zur Seite stehen können.

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Und das unter anderem gerade auch bei existenziellen Fragestellungen wie „Wer darf für mich oder auch über mich entscheiden, wenn ich selbst – aus welchen Gründen auch immer – es nicht mehr kann?“

Seite zwei: Patientenverfügung gut! Vorsorgevollmacht inklusive, besser!

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