Die Absicherung von Vermögensschäden ist für Makler verpflichtend. Die Vermögenschadenhaftpflicht-versicherung (VSH) schützt sie gegen die Folgen zivilrechtlicher Vorwürfe. Der Hamburger Konzeptentwickler von Versicherungsprodukten Conceptif empfiehlt Maklern, sich auch gegen die Konsequenzen strafrechtlicher Ermittlungen abzusichern.
„Strafrechtliche Ermittlungen und die Folgen eines Strafverfahrens können, auch wenn keine Straftat begangen wurde, die Existenz eines Unternehmens gefährden“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der Conceptif AG. Demnach können erhebliche Verfahrens-, Sachverständigen- und Anwaltskosten anfallen.
Spezial-Strafrechtsschutzversicherung soll Makler schützen
Spätestens wenn der Entzug der Gewerbeerlaubnis im Raum steht, gehe es nicht nur um finanzielle Folgen, sondern auch um die berufliche Existenz, so Winkler. Eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung ermögliche es Maklern, die anfallenden Kosten zu decken und eventuell bereits im Vorfeld langwierige Verfahren abzuwenden.
„Bei unserem Makler-Tarif „CIF:PROtect“ besteht Versicherungsschutz, solange der Beschuldigte nicht wegen Vorsatzes verurteilt wurde“, erklärt Winkler. Werde der Makler wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt, muss er die ausgelegten Kosten zurückerstatten
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Zur Einleitung von Ermittlungen sei zunächst indes unerheblich, ob die Vorwürfe berechtigt seien oder nicht – hier könne der Verdacht genügen. „Eine Strafrechtsschutzversicherung ist für Makler daher eine sinnvolle Ergänzung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung„, meint der Conceptif-Vorstand Jörg Winkler.
Im Rahmen der „Pools & Finance 2016“ bietet der Hamburger Anbieter von privaten und gewerblichen Sachversicherungen eine Sonderaktion für Makler: Wenn sie sich über Conceptif zur Messe anmelden und diese besuchen, erhalten sie eine kostenfreie Versicherung bis zum 31. Dezember 2016. (jb)
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