Welche Rolle spielt die Unabhängigkeit eines Pools? Wie stehen sie zu Beteiligungen von Produktgebern?
Ein unabhängiger Berater braucht einen unabhängigen Pool. Dieser Philosophie werden wir auch in Zukunft treu bleiben. So ist die grundsätzliche Interessenslage bei Produktgebern anders als die eines unabhängigen Pools, so dass es zwangsläufig zu Gegensätzen kommt, die sich für die Maklerpartner negativ auswirken und ihr Leistungsspektrum in der Kundenberatung einschränken.
Die Politik will die Honorarberatung künftig fördern. Welchen Einfluss wird das auf Maklerpools haben? Bieten Sie bereits Honorar- beziehungsweise Servicegebührenmodelle an?
Fondskonzept bietet Modelle an, die sowohl eine Honorarberatung als auch eine Lösung über eine Servicegebühr beinhalten.
Der Markt befindet sich hier noch in einer sehr frühen Phase, in der sich die einzelnen Ansätze erst noch verstetigen müssen. Unser Angebot gibt den Verbundmaklern einen großen Spielraum, ihr individuelles Geschäftsmodell bestmöglich umzusetzen.
Was sind die Herausforderungen für Maklerpools in den kommenden Monaten? Welche Neuerungen bei Produkten und Service planen sie?
In einem regulatorischen Marktumfeld kommt es vor allem darauf an, den Maklern eine breite Unterstützung im Rahmen der Neuregelungen zu geben. Dies geschieht vordergründig über eine leistungsfähige Softwarelösung, die neben einem CRM auch Analysemöglichkeiten sowie Funktionen zur Protokollierung, Beratung und Dokumentation zur Verfügung stellt.
Das Maklerservicecenter von Fondskonzept wird auch in Zukunft das Kernstück unserer Dienstleistungen bleiben und durch eine rechtssichere Beratung mit mehr Zeit und Service für den Kunden messbare Mehrwerte für die Verbundmakler schaffen. Hierzu gehört auch die neue Mobilversion des Maklerservicecenters für Smartphones für einen schnellen Überblick zu allen Depots und Verträgen und der künftigen Option einer elektronischen Unterschrift des Kunden.
Auf der Produktseite bleibt für uns die spannende Frage, inwieweit Makler sich dem Thema Genussrechte und sonstigen Vermögensanlagen gemäß Pragraf 34 f Nr. 3 widmen werden.
Interview: Julia Böhne
Foto: Stefan Malzkorn