Ursache dafür ist die Alte-Hasen-Regelung. Als 2007 die Vermittlerrichtlinie in Kraft trat, hat jedes Autohaus, jedes Reisebüro und auch sonst jeder Händler der auch nur im entferntesten mit Versicherungen zu tun hat, vorsorglich eine Makler-Anmeldung vorgenommen. Tatsächlich dürften wir kaum noch mehr als 25.000 Maklerbetriebe in Deutschland haben.
Ein Maklersterben haben wir demnach schon bekommen. Richtig ist aber auch, dass die Ursache nicht im LVRG liegt.
Als ich meine Aussage über ein Vermittlersterben von 30 Prozent tätigte, galt noch eine Begrenzung der Abschlussprovision auf 35 Promille als gesetzt. Der Gesetzgeber entschloss sich aber kurzfristig, dem Rat der Poolchefs und anderer Experten zu folgen und nicht eine Kostenart zu begrenzen, sondern die Abschlusskosten insgesamt zu deckeln. Genauer gesagt: Die steuerlich anrechenbaren Kosten.
An sich ist das clever, denn nur durch so eine Begrenzung kann der Gesetzgeber wirklich eine Kostensenkung sicherstellen, die am Ende dem Kunden zu zugute kommt, statt irgendwelche Reserven der Versicherer zu befüllen.
LVRG gescheitert
Vor allem sind damit alle Vertriebswege betroffen, statt nur die Makler (weil ja die Ausschließlichkeit das Gros ihrer Zuwendungen auf anderem Wege erhält).
Trotzdem scheiterte das LVRG, denn die gute Idee wurde durch Ruchlosigkeit konterkariert oder auch durch Angst – je nach Standpunkt.
Statt alle Kosten auf den Prüfstand zu stellen und das geforderte Niveau zu erreichen, verzichteten viele Versicherer einfach auf die steuerliche Anrechenbarkeit oder fingen gleich an, die Abschlusskosten durch Bilanztricksereien zu kaschieren.
Subventionsprogramm für Pools
Zwar hat es vereinzelt Provisionsabsenkungen gegeben, die zu Minderverdiensten bei Vermittlern geführt haben, doch in den Kosten der Policen hat sich dies nicht ausgedrückt.
Durch den wirtschaftlichen Druck gezwungen, flüchteten die Vermittler in die Arme der Pools, um sich angesichts des Margendrucks wenigstens Arbeit zu ersparen.
Als Folge boomen die Pools mit dem Ergebnis, dass die ohnehin schon geringen Kostenvorteile gegenüber Einzelvermittlern durch die Marktverschiebungen zu dem mit höheren Konditionen ausgestatteten Pools aufgefressen wurden. Am Ende war das LVRG ein Subventionsprogramm für Pools.
Seite drei: LVRG auf dem Prüfstand