Für einen Angestellten lag die durchschnittliche Beitragserhöhung zwischen den Jahren 2000 bis 2019 bei 3,79 Prozent pro Jahr. Zu Jahresbeginn 2019 stieg ihr Beitrag durchschnittlich um 2,87 Prozent (Vorjahr: 2,89 Prozent), bei älteren Versicherten waren es 3,39 Prozent (Vorjahr 2,90 Prozent).
In der Musterberechnung für einen Bundesbeamten stiegen die Bestandsbeiträge von 2000 bis 2019 jährlich um 2,89 Prozent. Zum Jahresanfang 2019 waren es 2,14 Prozent (Vorjahr: 2,81 Prozent). In der stationären Zusatzversicherung wuchs der Beitrag in den vergangenen 19 Jahren durchschnittlich um 0,25 Prozent pro Jahr. Anfang 2019 betrug die Steigerung bei den untersuchten Gesellschaften 3,24 (Vorjahr: 3,38 Prozent)
Gerade die PKV steht häufig wegen vermeintlich zu hoher Beiträge für ältere Versicherte und großer Beitragssprünge im Kreuzfeuer der Kritik. In der Berichterstattung fällt oft unter den Tisch, dass es klare Vorgaben für Beitragserhöhungen gibt.
So darf der Beitrag erst steigen, wenn die tatsächlichen Kosten die Kalkulation um mehr als zehn (teilweise fünf Prozent) übersteigen. Größere Beitragssprünge sind aufgrund dieser Vorgaben vorprogrammiert, ein kontinuierlicher Mechanismus der Anpassung an die Kostenentwicklung würde von Versicherungskunden sicher besser verstanden. Auch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) fordert ihren Tribut.
Seite 4: Reputationsrisiko Mauern