Der Spezialversicherer Markel hat sein Cyber-Portfolio um das Neuprodukt Markel Cyber Solutions erweitert. Damit will sich der Spezialversicherer für die gewerbliche Haftpflicht auch im mittleren Marktsegment positionieren. Zeitgleich hat Markel sein bestehendes KMU-Produkt Markel Pro Cyber V1 nachgeschärft.
IT-Sicherheit – kein Nice-to-have
In Zeiten von Digitalisierung und Homeoffice sei die Vorbereitung auf Cyberrisiken eine Frage des Wettbewerbsvorteils und der wirtschaftlichen Resilienz, heißt in der Mitteilung von Markel. „IT-Sicherheit ist keine Nice-to-have-Option, dazu ist die Bedrohungslage zu eindeutig“, so Daniel Blazquez, Head of Technology Lines bei Markel. Das gelte für KMU und Industrie gleichermaßen.
Allein Markel wurden 109 Cyberschäden in 2020 gemeldet, knapp die Hälfte davon gehen auf die Microsoft-Exchange-Sicherheitslücke zurück. Dazu der Markel-Vorstandsvorsitzende Frederik Wulff: „Durch die Auslagerung der Tätigkeiten ins Homeoffice haben unzählige Unternehmen ein (eher) sicheres Arbeits- und IT-Umfeld verlassen, wodurch sich die Einfallstore für Cyberkriminelle vergrößert haben.“ Zu diesem Ergebnis komme auch das BSI mit einer Umfrage unter 1.000 Unternehmen, die im April 2021 vorgestellt wurde.
Immense wirtschaftliche Schäden
Neben öffentlichen Einrichtungen sind produzierendes Gewerbe und Industrieunternehmen favorisierte Angriffsziele der Hacker, die durch Cyberkriminalität entstandenen wirtschaftlichen Schäden immens. Speziell das Risiko der Betriebsunterbrechung durch einen Cybervorfall wiege hier besonders schwer und ist gerade in der aktuell angespannten Wirtschaftslage ein zusätzlicher kritischer Faktor, betont der Spezialversicherer.
Die Neuerungen auf einen Blick:
- Wie gewohnt bei Markel: Keine Obliegenheiten
- Thema Komplexität: Um die Bedingungswerke noch lesbarer und leichter anwendbar für den Kunden zu machen, wurden Begrifflichkeiten klarer definiert und vereinfacht
- Neues Highlight: Aufnahme der „Cyber-Betriebsunterbrechung“ durch Verfügung einer Datenschutzbehörde
- Cyberspionage: Die Kosten für die Feststellung und Aufklärung von Zugriffen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse werden übernommen
- Konsumentenschutzfond: Wird der Versicherungsnehmer nach einem Cyberschaden dazu verpflichtet, in einen Konsumentenschutzfonds einzuzahlen, ersetzt Markel die zu leistenden Geldbeträge
- Sicherheit & Transparenz: Die Preise im KMU-Segment bleiben stabil