Marktreport: Der Weg ist noch weit – aber eingeschlagen

Die Produktstrategien der Emissionshäuser sind nur ein Faktor für den Erfolg, mindestens ebenso wichtig ist der Absatz der Angebote über den Vertrieb. Wie im Jahr 2009 wurden mehr Anteile über den Bankschalter vertrieben als über die Beratungsgespräche, die freie Vermittler geführt haben. Allerdings wird in der Grafik auch deutlich, dass die freien Vertriebe aufholen konnten.

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2011 jedoch könnte sich der Trend wieder umkehren: 37 Prozent der von Cash. befragten Initiatoren rechnen damit, dass der Vertriebskanal Privat- und Geschäftsbanken für ihr Haus im Jahr 2011 an Bedeutung gewinnen wird. 33 Prozent der Umfrageteilnehmer schreiben das den Genossenschaftsbanken und Sparkassen zu und nur 29 Prozent nennen in diesem Zusammenhang ihre freien Vertriebspartner.

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Ob sich an der Verteilung zwischen den Vertriebswegen angesichts der jüngst bekannt gewordenen Regulierungsvorschriften etwas ändert, bleibt abzuwarten. Pünktlich zum Redaktionsschluss am 16. Februar 2011 wurde den Lobbyverbänden und Experten vom Finanz- beziehungsweise Wirtschaftsministerium ein Diskussionsentwurf mit den Gesetzesvorhaben zugeleitet.

Danach müssen Vermittler geschlossener Beteiligungen und Investmentfonds künftig über eine Erlaubnis nach dem neuen Paragrafen 34 f Gewerbeordnung (GewO) verfügen. Der Paragraf ist mit „Finanzanlagevermittler, Finanzanlageberater“ überschrieben. Das heißt, geschlossene Fonds und Investmentfonds können auch künftig vermittelt werden, ohne ein Haftungsdach über dem Kopf zu haben. Für diejenigen Vermittler die nur eine Fondssparte vertreiben, sollen Teilerlaubnisse möglich sein.

Die seit Monaten von Anbieter- und Vertriebslobbyisten gehegte Hoffnung, dass es nicht zu der ursprünglich angedachten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt, hat sich damit bestätigt. Um eine Zulassung nach der Gewerbeordnung zu bekommen, müssen ein guter Leumund, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Aber auch ein Sachkundenachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis.

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Er soll in einer Prüfung erbracht werden, die die Industrie- und Handelskammern (IHK) abnehmen, die auch den dann erforderlichen Registereintrag vornimmt. Vermittler, die bereits tätig sind, haben ab Inkrafttreten des Gesetzes zwei Jahre Zeit, eine Sachkundeprüfung abzulegen, denn eine so genannte Ausnahmeregelung für „Alte Hasen“ ist in dem Diskussionspapier nicht vorgesehen. Damit ist eine zentrale Forderung der Vermittlerverbände AfW und Votum vom Gesetzgeber nicht erfüllt worden. Bisher jedenfalls nicht, denn beide Organisationen begrüßen zwar die geplanten Regelungen insgesamt, wollen sich jedoch im Kampf um den Teilsaspekt „ Alte-Hasen-Regelung“ noch nicht geschlagen geben.

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Insgesamt ist der freie Vertrieb mit den nun endlich bekannten Plänen zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts glimpflich davon gekommen – zumindest im Vergleich zu den Vorschlägen, die im Laufe des Jahres aus dem von Wolfgang Schäuble geführten Finanzministerium drangen. Wenn sich in der Hitliste 2011 herausstellen sollte, dass Investitions- und Eigenkapitalvolumen wieder gestiegen sind, hat die Politik dazu beigetragen, indem sie auf ihre angedachte Überregulierung verzichtet hat.

Fotos: Shutterstock

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