Marktreport: Die neue ELTIF Generation 2.0

Aquila und Union Investment indes zählen zu den Ausnahmen. Denn noch ist das ELTIF-Angebot für Privatanleger insgesamt recht überschaubar (siehe Tabelle rechts). Die meisten der Offerten stammen zudem aus dem Jahr 2023 oder davor. Der erwartete Boom ist bislang also ausgeblieben. Oftmals entpuppt sich die Sache wohl doch als nicht ganz so einfach und schnell wie erhofft. So scheint vor allem im Bereich der AIF-Sachwertanbieter etwas Ernüchterung eingetreten zu sein.

Diesen Eindruck jedenfalls hinterließ die Fachtagung „Sachwertegipfel“ Mitte Februar in München. Dort berichtete Michael Denk, Geschäftsführer bei Quadoro Investment, das Unternehmen habe sich doch gegen einen ELTIF entschieden und stattdessen ein offenes Infrastruktur-Sondervermögen aufgelegt (wobei mit „Sondervermögen“ bei Investmentfonds tatsächlich ein – separat verwaltetes – Investmentvermögen gemeint ist und nicht wie neuerdings in der Politik in Wirklichkeit Sonderschulden).

Ein europaweiter Vertrieb sei ohnehin nicht vorgesehen und das Interesse des Vertriebs an dem neuen Vehikel deutlich geringer als ursprünglich angenommen, berichtete Denk. Auch die Möglichkeit der Zulassung in Luxemburg sei kein wirklicher Vorteil des ELTIF. Quadoro habe die Genehmigung der BaFin für das Infrastruktur-Sondervermögen jedenfalls problemlos innerhalb weniger Wochen erhalten.

Publikums-AIF näher am Sachwert

Auch Euramco will nach den Worten von Bernd Rickels, Director Business Development, zunächst bei Publikums-AIFs bleiben. Er sieht den Vorteil des AIF gerade darin, dass er auf eines oder wenige Objekte beschränkt werden kann und der Sachwert für den Kunden viel konkreter sein könne. Ein ELTIF werde wegen der Vorschriften zur Risikomischung mit mindestens fünf Objekten und der notwendigen Größe eher als eine anonyme Kapitalsammelstelle wahrgenommen.

Weiter an der ELTIF-Planung fest hält hingegen Solvium. Geschäftsführer André Wreth plant nun mit einem Vertriebsstart im zweiten Halbjahr 2024. Auch die MyHouse AG plant neben ihrem ersten Publikums-AIF, der Anfang des Jahres gestartet ist, einen ELTIF.

Bisher jedoch kommen alle ELTIFs für Privatanleger aus dem Bereich der Finanzinstitionen und der etablierten Investmentgesellschaften. Doch auch in diesem Segement geht die Sache anscheinend vielfach nicht so schnell voran wie ursprünglich erhofft. So teilte BCA Anfang März auf Nachfrage mit, aktuell bereits den Schroders Capital Private Equity ELTIF 2023 anzubieten – immerhin. Die anderen vorgesehenen Produktpartner hingegen lassen offenbar noch auf sich warten.

Regulierungsbehörden als Bremsklotz

So ist etwa der geplante Fonds der Pangaea Life Capital Partners AG, die schon im Herbst mit BCA auf „ELTIF-Gipfeln“ unterwegs war, noch nicht zugelassen worden. Peter Paschke, Director Business Development bei Pangaea Life Capital Partners, berichtet Ende Februar: „Wir arbeiten aktuell an den finalen Dokumenten, um den Genehmigungsprozess bei der CSSF zu starten“, also bei der Finanzaufsicht in Luxemburg. Der Start des Fonds ist demnach – abhängig von dem Prüfungsprozess der CSSF – im zweiten Halbjahr geplant.

Er nennt als Grund für die noch nicht vorliegende Zulassung unter anderem die Komplexität der neuen ELTIF-Verordnung. Zudem unterscheide sich die Investmentstrategie von vielen bisherigen Anbietern. „Wir werden eine ‚Multi Asset Strategie‘ launchen und Anlegern Highlights der bisherigen nachhaltigen Pangaea Life Welt zur Verfügung stellen. Hier arbeiten wir mit größter Sorgfalt und dem Ziel einen ‚Evergreen‘ im Markt zu positionieren,“ so Paschke.

Doch das ist es nicht allein. Bremsklotz sind wie so oft auch die Regulierungsbehörden. Einmal mehr kommt die EU nicht mit den Detailvorschriften hinterher. So veröffentlichte die EU-Wertpapieraufsicht ESMA erst kurz vor knapp, am 19. Dezember 2023, den Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS).

Änderungswünsche der EU-Kommission

Dabei geht es unter anderem um die Offenlegung von Kosten sowie – zentral – die Rücknahmepolitik des ELTIF. Dazu zählen unter anderem die Mindesthaltedauer, die maximale Rücknahmehäufigkeit, die Kündigungsfrist sowie der maximale Anteil liquider Mittel und die Kriterien für Rücknahmesperren. Nicht ganz unwesentliche Punkte für die Fondskonzeption also.

Die Sache ist zudem noch nicht endgültig: Die ESMA hat die RTS-Entwürfe zunächst der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. Wer vorher einen ELTIF auf den Markt bringt, muss also das Risiko in Kauf nehmen, dass nachträglich Anpassungen des Konzepts erforderlich sind. Auch diese Ungewissheit dürfte eine Reihe von Anbietern noch zurückschrecken lassen. Ob sich das bald ändert, ist ungewiss. Mitte März wurde jedenfalls zunächst bekannt, dass die Kommission noch Änderungswünsche hat. Ausgang offen.

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