Die Bayerische Finanzverwaltung schreibt eine unendliche Geschichte fort und hat die Emissionshäuser Hannover Leasing, KGAL und LHI darüber informiert,dass sie die bei deren Medienfonds mit Schuldübernahmestruktur gewährten Steuervorteile nachträglich aberkennen wolle. Die genannten Initiatoren haben die Anleger der Fonds aus den Jahren 1998 bis 2005 bereits davon in Kenntnis gesetzt und gemeinsam das Online-Portal www.interessengemeinschaft-medienfonds.de eingerichtet, auf dem umfassende Informationen für Anleger, Vertriebspartner und Medienvertreter veröffentlicht sind.
Von der neueren Verwaltungspraxis sind zunächst solche Medienfonds betroffen, bei denen die Zahlungsverpflichtungen aus dem Lizenzvertrag hinsichtlich der laufenden Lizenzraten und der Schlusszahlung durch eine Bank schuldbefreiend übernommen wurden. Die Finanzbehörden werten diese nun als so genannte „abstrakte Schuldversprechen“, die Einkommensteuernachforderungen nebst Zinszahlungen bei den betroffenen Anlegern begründeten. Wie die Emissionshäuser mitteilen, hätten bei einigen Fondsgesellschaften Schlussbesprechungen der Betriebsprüfung stattgefunden, schriftliche Betriebsprüfungsberichte stünden jedoch noch aus.
Nach Schätzungen der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG kommen dadurch auf Anleger Steuernachforderungen zwischen acht und zehn Milliarden Euro zu. Betroffen seien nicht nur Publikumsfonds, sondern auch Private-Placement-Anlagen des Segments. In beiden Fällen müssten für die vereinnahmten Steuervorteile sechs Prozent Zinsen pro Jahr nachgezahlt werden. Obwohl die Einschätzung der Steuerbehörden bisher hauptsächlich auf leasingähnliche Fonds abzielt, hat die Finanzverwaltung nach Mitteilung der betroffenen Produktanbieter Hannover Leasing, KGAL und LHI bereits angekündigt, dass auch teiloperative Medienfonds mit Schuldübernahmen betroffen sind. Weitere Informationen bietet die genannte Homepage; darunter auch einen umfassenden Überblick über das beispiellose Hin und Her der Finanzverwaltung auf Bundes- und Landesebene bei der steuerlichen Behandlung von Einkünften aus Medienfonds, das es seit 1998 gegeben hat. (af)