Die Münchener Finanzbehörden haben die Bearbeitung sämtlicher Medienfonds auf Eis gelegt und stellen die Anerkennung der steuerlichen Konzepte in Frage. Das geht aus einem Schreiben des Finanzamts München III hervor, das von dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V., Berlin, verbreitet wurde.
Danach ?können Feststellungsbescheide betreffend Medienfonds derzeit nicht bearbeitet werden?. Insbesondere ?die steuerliche Behandlung der festen Lizenzzahlungen (laufende fixe und fixe Mindestabschlusszahlung) bei Medienfonds mit sog. Defeasance-Struktur? müsse auf Ebene der Referatsleiter des Bundes und der Länder noch geklärt werden. Mit einer Entscheidung könne nicht vor Herbst gerechnet werden.
Solche Medienfonds sahen in der Regel sehr hohe Steuervorteile durch Verlustzuweisungen und nur geringe wirtschaftliche Überschüsse durch weitgehend abgesicherte Zahlungen vor. Sollte die Finanzverwaltung sich in der offenbar angestrebten bundeseinheitlichen Regelung gegen die Anerkennung dieser Konzepte entscheiden, drohen den Anlegern hohe Steuernachzahlungen. Aus dem Schneider sind nur jene Fonds, die bereits bestandskräftige Betriebsprüfungen hinter sich gebracht haben.
Fonds mit ?Defeasance-Struktur? wurden überwiegend von Banken und banknahen Initiatoren aufgelegt. Dazu zählt die KGAL, Grünwald bei München, und deren Tochter Alcas, bei der laut Leistungsbilanz Ende 2005 fünf Leasing- und drei operative Medienfonds mit einem Volumen von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro noch nicht betriebsgeprüft waren.
Für KGAL-Sprecherin Claudia Rosenberger ist das Vorgehen der Finanzverwaltung „unverständlich“. Sie betont, dass alle Medienfonds von KGAL/Alcas im Einklang mit der bei Prospekterstellung geltenden Rechtslage und Verwaltungspraxis gestanden hätten. ?Dies wurde in der Vergangenheit auch durch die Finanzverwaltung selbst bestätigt, da vergleichbare Medienfonds von KGAL/Alcas bereits bis einschließlich 2001 endgültig veranlagt sind?, so die Sprecherin weiter. (sl)