Medienfonds: Post vom Finanzamt

Mit Briefen an Medienfonds-Initiatoren hat das Finanzamt München III die Branche einmal mehr in Aufruhr versetzt. Die Finanzbehörde droht, wie Fondstelegramm.de bereits berichtete, mit Anwendung des Paragrafen 2b Einkommensteuergesetz (EStG).

Was ist Geschehen? Am 5. Dezember erhielt die Steuerberatungskanzlei Badinski, von der Lodt und Ochsner, München, einen Brief von besagtem Finanzamt. Die Betreffzeile: ?Anwendung des Paragrafen 2b EStG?. Das Schreiben richtete sich an einen Mandanten der Steuerberater, den Filmfonds Lighthouse Film GmbH & Co. Erste Produktions KG.

Im Anhang übersandten die Finanzbeamten den Ausdruck eines Online-Newsletters der Vertriebs-Plattform Finanzoptimierung.de, Northeim. ?Wie sich aus beiliegenden Ausdrucken ergibt, wurde im Rahmen des Vertriebs der Fonds als ?Steuersparmodell? bezeichnet und damit geworben?, schreibt das Amt. Damit stehe die Anwendung des Paragrafen 2b EStG im Raum.

Ein Schock für das vergleichsweise kleine Emissionshaus Lighthouse Structured Finance GmbH, München. Rund 12,7 Millionen Euro wurden bislang in den Fonds eingezahlt. Betroffen sind rund 300 Anleger. Denen soll nun auf die Schnelle ein außergewöhnliches Rücktrittsrecht eingeräumt werden, denn schon für den 16. Dezember ist eine Gesellschafterversammlung anberaumt, auf der die Investitionsentscheidungen für den Fonds getroffen werden sollen. Spätestens zu dem Zeitpunkt muss klar sein, wie viel Geld unter den neuen Gegebenheiten im Fonds verbleibt. Im schlimmsten Fall, so das Unternehmen gegenüber cash-online, droht die Rückabwicklung des Fonds.

Tatsächlich enthält der Newsletter, den das Münchener Finanzamt weiterleitete, jedoch genug Zündstoff, um möglicherweise auch anderswo wie eine Bombe einzuschlagen. Vor dem Hintergrund des drohenden Paragrafen 15b EStG schrieben die Verantwortlichen von Finanzoptimierung.de in Fettdruck ?Achtung: Medienfonds verlieren Steuervorteile ab 11. November 2005? über ihren Rundbrief. Im Text machten sie dann ? ebenfalls durch Fettung hervorgehoben ? darauf aufmerksam, dass das ?Ende der Steuersparmodelle früher als erwartet? kommt.

Nicht nur Insider wissen: Solche und ähnliche Formulierungen fanden sich in der fraglichen Zeit in zahlreichen Vertriebs- und Anlegermailings.

Im Anhang des Finanzoptimierung.de-Newsletters findet sich zudem eine ?Aufstellung aktuell betroffener Beteiligungen?. Neben der Lighthouse-Offerte stehen darauf acht weitere Medienfonds. Gegenüber cash-online gestand allerdings keiner der Betroffenen – darunter KGAL/Alcas, LHI und GFP – ein, ebenfalls Post vom Finanzamt bekommen zu haben.

„Wir haben unseren Vertriebspartnern ausdrücklich vertraglich untersagt, die Erzielung von Steuervorteilen in irgendeiner Weise als Vertriebsargument einzusetzen geschweige denn in den Vordergrund zu stellen“, unterstreicht GFP-Chef David Groenewold. „Auch in Bezug auf die Rückabwicklungsklauseln könne wir nachweisen, das wir erstens solche Klauseln nie angeboten haben und zweitens erweiterte Rücktrittsrechte nur ohne gesonderte Begründung vereinbart wurden.“

Auch bei anderen von cash-online befragten Filmfonds-Emissionshäusern löst die Argumentation des Finanzamtes, das Verhalten eines Vertriebes in Bezug auf die Werbung mit Steuervorteilen sei dem Emissionshaus anzulasten, Kopfschütteln aus. Diese ?Infektionstheorie?, so der Tenor, wurde von Experten bereits bei Einführung des 2b diskutiert – und schließlich als unhaltbar verworfen.

Hinzu kommt, dass mit Finanzoptimierung.de ausgerechnet ein Discountbroker als Kronzeuge herangezogen wird. Viele Emittenten unterhalten mit diesen Vertriebshäusern keine direkten Kooperationen. Discounter wie Finanzoptimierung.de, Profi-Fonds-Discount und dima24.de sind daher darauf angewiesen, ihre Zeichnungsscheine über Dritte einzureichen. Finanzoptimierung etwa kooperiert zu diesem Zweck mit dem Vetriebsspool akriba, Eching. Viele Emittenten erhalten im Umkehrschluss Zeichnungsscheine von diesen Vertriebsgesellschaften, ohne davon zu wissen.

Doch nicht nur aktuelle Offerten sind offenbar ins Visier der Finanzverwaltung geraten. Mit Hannover Leasing, München, hat mindestens ein Anbieter bereits ein Schreiben erhalten, in dem das gleiche Finanzamt die Steuervorteile eines bereits ausplatzierten Fonds – in diesem Fall des im Frühjahr platzierten Moratim (Volumen: Rund 40 Millionen Euro) – in Frage stellt.

Die Argumentation in diesem Fall: Als der Paragraf 15b im Frühjahr erstmals eingeführt werden sollte, räumten einige Emittenten ihren Kunden Sonderrücktrittsrechte ein, um auch über seinerzeit im Raum stehende Termine für das Ende des Vertrauensschutzes hinaus weiterplatzieren zu können. Die in der Begründung dieser Sonderrücktrittsrechte befindlichen Hinweise auf den Wegfall der Steuervorteile wollen die Finanzbeamten nun gegen die Emittenten verwenden.

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