Allein rund 1.980 Beschwerden gab es wegen Änderungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Zusammenhang mit dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dabei ging es den Angaben zufolge vor allem um die Erstattung von Kontoführungsentgelten. Verbraucher beschwerten sich aber auch über die Vorgehensweise einiger Institute bei der Vereinbarung neuer AGB. Teilweise hätten sich Kunden unter Druck gesetzt und zur Zustimmung genötigt gefühlt.
„Dass allein fast ein Fünftel aller Verbraucherbeschwerden AGB-Änderungen betraf, zeigt noch einmal, dass viele Banken in ihren Kundenbeziehungen deutlich nachbessern müssen“, mahnte Bafin-Direktor Thorsten Pötzsch.
Der BGH hatte Ende April 2021 entschieden, dass Kreditinstitute bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Kreditinstitute müssen daher nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben, zurückfordern. Nach Angaben von Verbraucherschützern weigern sich allerdings einige Geldhäuser, die Gebühren zurückzuzahlen. Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zogen daher vor Gericht.
Besonders viele Beschwerden gab es der Bafin zufolge im vergangenen Jahr auch zu alltäglichen Bankgeschäften wie Kontoeröffnungen, -kündigungen und Kontoauszügen. (dpa-AFX)