Die erste unabhängige und kostenlose Internetseite zum Vergleich von Girokonten-Kosten ist an den Start gegangen. Der TÜV Saarland erteilte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dafür dem Vergleichsportal Check24 die Zertifizierung.
Bankkunden sollen damit knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Vergleichbarkeit von Konten mehr Durchblick im Gebührendschungel bekommen. Das Münchener Unternehmen baute nach eigenen Angaben dafür einen gesonderten Girokontenvergleich auf, der Verbrauchern einen Überblick über mehr als 550 Anbieter gibt.
“Wir sind sehr stolz, als erste Vergleichswebsite für Girokonten nach dem Zahlungskontengesetz zertifiziert zu sein”, sagte Rainer Gerhard, Geschäftsführer bei Check24. Verbraucher finden unter anderem Informationen über die Höhe von Dispozinsen, Kontogebühren und Gebühren für Kreditkarten.
“Verglichen werden die Konditionen aller großen Privatbanken sowie von mehr als 80 Prozent der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken gemessen an der Bilanzsumme. Hinzu kommen nahezu alle Direktbanken”, erläuterte Gerhard. Aus seiner Sicht wäre es gut, wenn es weitere Informationen für Verbraucher gebe, zum Beispiel über Neukundenrabatte, die Check24 bei seinen Kooperationspartnern anzeige. “Dazu braucht es aber eine zentrale Datenbank, die am besten von staatlicher Stelle geschaffen wird”, sagte der Manager.
Anonyme Abfrage
Zugleich betonte er: “Bankkunden müssen bei der Nutzung der Seite keine Informationen an Check24 preisgeben. Die Abfrage ist anonym.” Das Unternehmen hofft, dass Verbraucher, die die Seite nutzen, sich auch für andere Produkte des Vergleichsportals interessieren. Check24 erhält Provision von Anbietern, wenn Verbraucher über das Portal Verträge mit ihnen abschließen.
Thorsten Greiner, Geschäftsführer des TÜV Saarland betonte, Check24 erfülle alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen kostenfreien, objektiven und transparenten Vergleich. Die Bestimmungen zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie waren am 31. Oktober 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Verbraucherschützer hatten das aus ihrer Sicht zu langsame Verfahren zur Bestimmung einer Vergleichwebsite kritisiert. Zudem hatten sie darauf hingewiesen, dass auch eine öffentlich-rechtliche Seite möglich gewesen wäre. (dpa-AFX)