Kosten für Weiterbildung
Wer nichts von beruflichem Stillstand hält, kann mit Einverständnis des Chefs an Fortbildungen teilnehmen. Hierbei kann der Arbeitgeber die Kosten voll oder in Teilen tragen, und diese wiederum selbst von der Steuer absetzen.
Voraussetzung um dieses steuerfreue Extra nutzen zu können ist, dass die Weiterbildung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen muss.
Ausgaben für Kinderbetreuung
Insbesondere Eltern können von steuerfreien Extras profitieren. Um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, muss nicht selten viel Geld in die Betreuung des Nachwuchses investiert werden.
Der Arbeitgeber kann hierbei zum Beispiel die Kosten für Kita, Kindergarten, Tagesmutter oder Babysitter übernehmen – und das im vollen Umfang.
Bedingung ist, dass das Kind noch nicht zur Schule geht und dass der Zuschuss zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt wird. Bei Doppelverdienen kann immer nur ein Elternteil den Zuschuss beziehen.
Kredit vom Chef
Mit der Aufnahme eines Kredits kann ein finanzieller Engpass schnell überbrückt werden. Wer hohe Kreditzinsen vermeiden will, kann in einigen Betrieben ein günstiges Darlehen vom Chef in Anspruch nehmen.
Bis zu 2.600 Euro darf der Arbeitgeber Angestellten zukommen lassen, ohne dass darauf irgendwelche Abgaben zu entrichten sind.
Gesundheitsvorsorge
Der Arbeitgeber hat mehrere Möglichkeiten, die Gesundheit und Fitness der Angestellten zu fördern. Sofern Interesse besteht, können die Kosten für diverse Programme übernommen werden.
Dazu zählen beispielsweise Nichtraucherprogramme, Stressbewältigungsseminare, Entspannungsmethoden, Ernährungsworkshops oder Meditationen.
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