Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro. Diese Einzelregelungen sind Teil eines umfangreichen Änderungskatalogs für den Bereich der Sozialversicherungen.
Zu dem Maßnahmenbündel gehören unter anderem auch großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Künstlersozialkasse (KSK). Während deren Mitglieder bisher maximal 450 Euro im Monat aus einer nicht-künstlerischen Tätigkeit verdienen durften, bleiben sie künftig so lange über die KSK abgesichert, wie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit noch als „Hauptberuf“ erkennbar ist.
Darüber hinaus enthält das vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket eine Reihe von Maßnahmen zur Digitalisierung: So werden zahlreiche Vorgänge wie die Meldung von Elterngeldzeiten oder die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der bisherigen Papierform komplett auf elektronische Verfahren umgestellt. (dpa-AFX)