Seit Sommer 2013 gelten neue Regeln für Sachwertinvestments, doch die Revolution ist ausgeblieben: „Bisher wurde noch kein Alternative Investment Funds neuer Prägung genehmigt“, sagt Renate Wallauer, Geschäftsführerin bei dima24.
Der unabhängige Münchner Beteiligungsspezialist vermittelt derzeit vor allem Fonds, die eine Übergangsregelung nutzen können sowie Direktinvestments in Sachwerte wie Immobilien, Gold und Diamanten. Diese fallen nicht unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Bisher noch kein AIF auf dem Markt
Nach neuen Regeln konzipierte Alternative Investment-Fonds (AIFs) konnten bisher nicht vermittelt werden, weil es sie schlicht noch nicht gibt. „Die Anleger sind geduldig und erwarten mit Interesse die neuen Angebote“, weiß Wallauer. „Die Initiatoren feilen aber noch an frischen Fondskonzepten.“ Mittlerweile planen bereits ein gutes Dutzend Initiatoren, noch 2013 Alternative Investment-Fonds nach den Vorgaben des KAGB aufzulegen. „Im Sinne der Angebotsvielfalt für Anleger sollten mehr Emissionshäuser aktiv werden und KAGB-konforme Konzepte anbieten“, fordert Wallauer.
„Quantensprung im Anlegerschutz“
Mit der Regulierung haben die Fondsanbieter jetzt die Chance für einen Neustart: Die Produktprüfung nach höchsten Sorgfaltskriterien übernimmt künftig die BaFin. Vorgänge wie bei der Frankfurter S&K-Gruppe oder Wölbern Invest in Hamburg sind dann kaum mehr möglich. „Ein Quantensprung im Anlegerschutz: Investoren können sich so auf die Portfolio-Optimierung und die Auswahl der passenden Sachwertanlagen konzentrieren“, so Wallauer.
Auch für Vermittler wie dima24.de birgt das KAGB Vorteile: „Kein Vertrieb hat Interesse daran, langwierig Vertrauen bei den Privatanlegern aufzubauen, um es dann durch etwaige Fehler des Fondsmanagements während der Fondslaufzeit zu verlieren“, so Wallauer. „Fonds nach dem KAGB unterliegen einer stetigen Bewertung, das schützt Anleger und Berater gleichermaßen vor unseriösen Anbietern und nutzt so der gesamten Branche.“
Sinnvoll ist auch die Überlegung, statt dicke Fondsprospekte zu drucken, die BaFin-geprüften Anlagebedingungen zum Download anzubieten. Die Beschreibung des Investitionsobjekts erfolgt extra auf höchstens 16 Seiten, alle Unterlagen wären branchenweit einheitlich gestaltet: „Das ist anlegerfreundlich: einfach, klar und gut vergleichbar“, sagt Wallauer. „So findet jeder Anleger genau das passende Produkt.“ (mh)
Foto: dima24