„Mehr Transparenz wird es nicht geben“

Cash.: Sind irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen, falls das nicht der Fall sein sollte?

Dittrich: Es ist noch unklar, ab wie vielen Abschlüssen außerhalb der Zielmarktquote der Versicherer geeignete Maßnahmen zur Nachbesserung ergreifen muss oder gar Sanktionen zu befürchten hat.

Wie leicht oder schwer ist es in der Praxis den Zielmarkt zu finden?

Mir fehlt im Moment für einige Sparten noch die Fantasie, wie man dort den Zielmarkt für Produkte bestimmen soll, die entweder für alle Kunden geeignet sind oder bei denen der Bedarf schon durch einen bestimmten Besitz klar ist.

Das Zielmarktkonzept ist in erster Linie für Versicherungsanlageprodukte entworfen und dann erst auf alle anderen Sparten übertragen worden.

Ist die Definition des Zielmarktes bei der IDD-Umsetzung im Moment der größte weiße Fleck?

Ja, das ist für die Gesellschaften definitiv so. Wir bieten uns den Versicherern hier als Sparringspartner an. Eine weitere ungeklärte Frage ist, ob es für den Zielmarkt einen eigenen Bereich im Antrag geben wird. Und falls ja, genügt ein Kürzel in der Fußzeile? Hier sind die Meinungen seitens der Versicherer noch überaus konträr.

Geht die Zielmarktdefinition völlig an den Kunden vorbei?

Wie gesagt ist erst einmal fraglich, ob der künftig produktindividuell vorgesehene Zielmarkt überhaupt mit dem Kunden besprochen wird.

Falls der Vermittler in der Beratungssituation tatsächlich das in erster Linie aufsichtsrechtliche Dokument aus der Tasche ziehen sollte, wüsste ich nicht, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn der Versicherte in spe daraus ziehen sollte.

Auf der sehr abstrakt und allgemein gehaltenen Tonspur, auf der die ersten, uns vorliegenden Zielmarktdefinitionen abgefasst sind, wäre es wohl nur ein weiteres Dokument, das der Kunde stumm und unaufgeregt abnickt.

Von daher ist in meinem Auge die Geeignetheitsprüfung innerhalb des Beratungsprozesses wichtiger. Darin sind wichtige Fragen enthalten: Habe ich die notwendigen finanziellen Mittel? Passen Renditeerwartung und Risikoappetit zum Produkt?

Seite drei: IDD-Umsetzung in deutsches Recht

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