Darf sich die Bayerische Beamtenversicherung schlicht „Die Bayerische“ nennen? Aus Sicht der Versicherungskammer Bayern, dem bundesweit größten öffentlichen Versicherer, führt das private Unternehmen Verbraucher damit in die Irre.
Der Name suggeriere eine Größe, die die Beamtenversicherung nicht habe und Kunden könnten zudem fälschlicherweise denken, sie gehöre ebenfalls zur Kammer. Am Donnerstag soll der Fall vor dem Oberlandesgericht München (OLG) verhandelt werden.
Verhandlung über Revision
Die Versicherungskammer argumentiere, die Beamtenversicherung würde sich mit dem Namen zum „primus inter pares“ aufschwingen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Allerdings hatte das Landgericht München die Klage des Versicherers bereits als unbegründet abgewiesen. Das OLG verhandelt nun über die Revision. (dpa-AFX)
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