Mieter muss Insolvenz offenbaren

Ein Mieter darf seinem Vermieter vor Abschluss des Vertrags nicht verschweigen, dass ihm wegen hoher Mietrückstände die vorherige Wohnung gekündigt wurde und ein Insolvenzverfahren gegen ihn läuft. Das hat das Landgericht Bonn entschieden (LG Bonn 6 T 312/05).

In diesem Falle sei der Vermieter berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der neue Vermieter keine Aussichten habe, eventuelle Mietschulden auf dem Weg der Pfändung einzutreiben, da das gesamte pfändbare Vermögen zur Insolvenzmasse gehört.

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