Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen eine dramatische Entwicklung bei den Mieten in Deutschland, sowohl bezogen auf Neu- als auch auf Wiedervermietungsmieten. Regulierende Maßnahmen sind gefordert.
Die Mieten in Deutschland steigen weitgehend ungebremst auf neue Rekordhöhen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen die ab dem Januar 2015 abgeschlossenen Neu- und Wiedervermietungsmieten 12,3 Prozent über dem Durchschnitt der Bestandsmieten in Deutschland. Für die deutschen Metropolstädte (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) liegen die Neu- und Wiedervermietungsmieten sogar 21,3 Prozent über den Mieten in bestehenden Mietverhältnissen.
Parallel dazu steigt der Wohnkostenbelastung für Mieterhaushalte auf rund 30 Prozent. Berücksichtigt man noch die Betriebs- und Heizkosten, müssen Mieter in den Großstädten deutlich mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Wohnung bezahlen.
Von Ausnahmen durchlöcherte Mietpreisbremse
„Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die bisherigen mietrechtlichen Maßnahmen der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichen, um den Mietenanstieg in Deutschland zu bremsen oder gar zu stoppen. Nach der 2015 eingeführten und 2019 nachgebesserten Mietpreisbremse dürften die Wiedervermietungsmieten höchstens 10 Prozent über den Bestandsmieten liegen. Tatsächlich kann die von Ausnahmen durchlöcherte Mieterpreisbremse aber den rasanten Mietenanstieg der Wiedervermietungsmieten nicht stoppen“, erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz.
„Die hohen Wiedervermietungsmieten von heute sind eine ‚mietrechtliche Zeitbombe‘. Sie sind die Bestandsmieten, das heißt die ortsüblichen Vergleichsmieten, von morgen. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob die Vergleichsmiete aus den Vertragsabschlüssen und Mieterhöhungen der letzten vier oder – wie geplant – der letzten sechs Jahre gebildet wird.“
Mietpreisbremse muss bundesweit gelten
Notwendig, so Ropertz, sei eine bundesweit geltende Mietpreisbremse für Bestandswohnungen ohne Ausnahmen, aber mit Sanktionen für Vermieter, die das Gesetz missachten. Für bestehende Mietverhältnisse sei sicherzustellen, dass die Mieten nur noch in Höhe der Inflationsrate steigen dürfen, beispielsweise durch eine Reduzierung der Kappungsgrenzen auf sechs Prozent in drei Jahren (statt 15 bzw. 20 Prozent). Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungsmaßnahmen seien drastisch zu reduzieren. Statt bisher acht Prozent dürften höchstens vier Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
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