Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 Prozent erhöht werden. Übrigens können die Bundesländer für Städte mit Wohnraumknappheit die Kappungsgrenze auf 15 Prozent senken. Anderes gilt bei vereinbarter Staffelmiete. Üblich ist diese bei Mietverträgen, die über eine fest vereinbarte Zeitdauer laufen.
Diese festgeschriebenen regelmäßigen Mieterhöhungen sind einmal im Jahr erlaubt. Das hat nicht nur für Vermieter Vorteile. Auch die Mieter haben Sicherheit über die Miethöhe für den gesamten Zeitraum des Mietverhältnisses. Und es ist keine weitere Mieterhöhung wegen der Anpassung an Vergleichsmieten oder Modernisierungsmaßnahmen mehr möglich.
Seite 3: Mietspiegel und Modernisierung