Was ist der Mietspiegel?
Als Übersicht über Wohnungsmieten für vergleichbare Wohnungen wird der Mietspiegel von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung aufgestellt – meist in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden. Erfasst sind die Nettokaltmieten der letzten vier Jahre von Wohnungen mit neuen Mietverträgen oder Mieterhöhungen. Er ist sozusagen eine Momentaufnahme, die alle zwei Jahre aktualisiert werden soll.
Mieterhöhung nach Modernisierung
Modernisiert ein Vermieter seine Immobilie, gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ihm in Paragraph 559 das Recht, die Jahresmiete um bis zu elf Prozent der für die betreffende Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Paragraph 555c Abs. 1 BGB sieht vor, dass der Vermieter den Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Modernisierung in Textform über die beabsichtigten Maßnahmen, deren Beginn und voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung informieren muss.
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