Deutscher Bundestag beschließt Mieterstromgesetz

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung das Mieterstromgesetz verabschiedet. Damit soll der Ausbau von Solarstromanlagen auf Wohngebäuden vorangetrieben werden. Der Immobilienverband GdW begrüßt die Entscheidung, verweist aber auf verbleibende Schwierigkeiten.

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Das neue Gesetz soll die Nutzung der Solarenergie für vermietete Wohngebäude fördern.

„Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes gestern Abend im Deutschen Bundestag. Besonders positiv werte die Wohnungswirtschaft, dass nun auch gebäudeübergreifende Projekte ermöglicht werden.

Das vorliegende Gesetz sei ein großer Erfolg und ein erster Schritt, dass Mieter endlich auch aktiv an der Energiewende teilhaben könnten. Vorangetrieben worden sei es insbesondere vom Umwelt- und Bauausschuss des Deutschen Bundestages und durch ein Fachgespräch im Februar unter der Schirmherrschaft der Abgeordneten Klaus Mindrup (SPD) und Josef Göppel (CSU).

Mieterstrom im Wohnquartier beschlossen

Das neue Gesetz ermöglicht es, dass die Regelungen zum Mieterstrom nicht nur für das Gebäude gelten, in dem der Mieterstrom erzeugt wird, sondern auch für Wohngebäude, die in unmittelbarer räumlicher Nähe dazu stehen.

„Dadurch können auch benachbarte Mieter an der Energiewende teilhaben, deren Wohngebäude beispielsweise aufgrund von Verschattungen oder der baulichen Situation nicht als Standort für die Erzeugung von Solarstrom in Frage kommen“, so Gedaschko. Dies habe der GdW seit langem gefordert.

Das Mieterstromgesetz sei ein Meilenstein, doch weitere Schritte müssten folgen. Denn mit den neuen Regelungen könnten immer noch keine echten Quartierskonzepte unterstützt werden. Dazu müsse noch stärker das gesamte Wohnquartier in den Fokus rücken und nicht nur Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft.

Steuerliche Nachteile für Mieterstrom-erzeugende Wohnungsunternehmen

Zudem ist mit dem aktuellen Gesetzentwurf eine weitere entscheidende Hürde für den Mieterstrom noch nicht beseitigt, so der GdW. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollten, würden weiterhin gravierend steuerlich benachteiligt.

Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, werde die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit des Unternehmens gewerbesteuerpflichtig.

„Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt werden? Das macht keinen Sinn, ist ungerecht und muss daher dringend im Gewerbesteuergesetz korrigiert werden“, forderte der GdW-Chef. „Das ist im Übrigen vollkommen steuerneutral.“ (bk)

Foto: Shutterstock

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