Mietminderung: Was zu beachten ist

Schimmel, Lärm und eine defekte Heizung reduzieren den Wert einer Wohnung deutlich. Wann man die Miete mindern kann und worauf man dabei achten muss, wissen die Immobilienexperten von Plusforta.

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Mieter und Vermieter sind oft uneinig, wer für Schimmel in der Wohnung verantwortlich ist.

Schimmel im Badezimmer, ein tropfender Wasserhahn und lärmende Nachbarn verursachen Stress. Wenn das Leben in den eigenen vier Wänden derart eingeschränkt wird, ist dies in aller Regel ein Grund dafür, die Miete zu mindern. Plusforta hat zusammengefasst, in welchen Fällen man die Miete mindern kann und was Mieter dabei beachten müssen.

Immer dann, wenn der Wert der Mietsache durch erhebliche Beeinträchtigungen, gemindert ist, ist der Mieter berechtigt, die Miete in angemessener Form zu mindern, solange er die Mängel nicht zu vertreten hat. So sind laut Plusforta zum Beispiel fehlendes Warmwasser, Ausfall der Heizung im Winter sowie ein defekter Aufzug unstrittige Punkte, die Miete mindern zu können.

Gründe, die Miete zu mindern

Der Mietminderungsgrund Nummer eins sei Schimmel in der Wohnung. Vermieter würden oft behaupten, dass dies auf ein falsches Lüftungs- und Heizverhalten zurückzuführen sei, während die Mieter Baumängel dafür verantwortlich machen.

Ähnlich strittig sei Lärm als Mietminderungsgrund: Kinderlärm müsse in den meisten Fällen hingenommen werden (BGH, VIII ZR 197/14), allerdings könnten laute Nachbarn und Partylärm sowie laute Geräusche der Aufzugsanlagen Kürzungen des Mietzinses rechtfertigen. Bei dauerhaft störendem Lärm sollte man die Beeinträchtigungen unbedingt in einem Protokoll festhalten, um diese dem Vermieter und gegebenenfalls auch einem Gericht nachweisen zu können.

Seite zwei: Das richtige Maß finden

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