Wird eine Mietwohnung wärmer als 26 Grad, kann ein Mangel vorliegen, der zur Mietminderung berechtigt. Auch die Gerichte stellen sich hier auf die Seite der Mieter. Die Arag Rechtsschutzversicherung verweist auf einen konkreten Fall, in dem eine gut ausgestattete, nach Süden ausgerichtete Neubauwohnung mit Dachterrasse im Sommer tagsüber über 30 Grad warm wurde.
Auch nachts sank die Temperatur in der Neubauwohnung nicht unter 25 Grad. Nachdem der Vermieter sich weigerte, einen Wärmeschutz anzubringen, kürzte der Mieter die Miete um 20 Prozent. Zu Recht, wie die Richter des Amtsgerichts Hamburg befanden, und stellten den Vermieter vor die Wahl: Entweder musste er Außenjalousien anbringen oder aber in den Sommermonaten mit der geminderten Miete leben (Az.: 46 C 108/04).