Bestellerprinzip verursacht Zusatzkosten
Mit der Mietpreisbremse soll auch das sogenannte „Bestellerprinzip“ in Kraft treten. Es besagt, dass Makler zukünftig von demjenigen bezahlt werden müssen, der ihre Vermittlungsdienste in Auftrag gegeben hat. Nach dem Gesetzentwurf ist das fast immer der Vermieter. Muss er den Makler bezahlen oder selbst nach einem Mieter suchen, entstehen ihm zusätzliche Kosten. Diese werden von der Regierung auf rund 214 Millionen Euro im Jahr geschätzt.
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Zusammen belaufen sich die Mindereinnahmen aus Mietpreisbremse und „Bestellerprinzip“ auf knapp eine halbe Milliarde Euro jährlich. Der Anteil der Privatvermieter, die entweder keine oder negative Renditen erwirtschaften, wird also weiter steigen. Zudem wird Wohneigentum als Kapitalanlage für private Anleger weniger attraktiv werden.
Gut gemeint, schlecht umgesetzt
Das Gesetz zur Mietpreisbremse, das Verbraucher schützen soll, trifft private Anleger – also wiederum Verbraucher. Ein weitere negative Folge: Da sie ohnehin geringere Renditen erwirtschaften, werden sie zudem weniger in den Bestand investieren: Sanierte Wohnungen werden zur Mangelware. Langfristig schadet die Mietpreisbremse also sowohl Vermietern als auch Mietern.
Autor Thomas Meyer ist Vorstandsvorsitzender der Wertgrund Immobilien AG, Starnberg
Foto: Wertgrund Immobilien