„Alternativen suchen“

Welche weiteren Ausnahmen bestehen?

Neben Neubauwohnungen, die nicht von der Mietpreisbremse erfasst werden, sind auch umfassend sanierte Wohnungen ausgenommen. Beide können zu einer marktorientierten Miete vermietet werden. Auch möbliert vermietete Wohnungen fallen nicht unter die Regulierung. In attraktiven Lagen der Großstädte können mit solchen Apartments in Kurzzeitvermietung gute Mietrenditen erzielt werden. Darüber hinaus sind auch Studenten-WGs eine gute Möglichkeit. Die zimmerweise Vermietung erbringt eine gute Mietrendite.

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?

Vermieter können Zusatzeinnahmen generieren, die nicht unter die Mietpreisbremse fallen. Dazu gehört etwa die separate Vermietung eines Garagenstellplatzes. Auch Kellerräume oder eine Einbauküche können separat vermietet werden, ebenso natürlich hochwertige Ausstattungsextras wie beispielsweise eine Sauna. Allerdings sollten sich diese Positionen in einem angemessenen Rahmen halten.

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Welchen abschließenden Rat würden Sie gerade privaten Vermietern geben?

Wohnimmobilien bleiben bei guter Objektauswahl eine attraktive Kapitalanlage, auch vor dem Hintergrund der Unsicherheiten an den Finanzmärkten. Private Vermieter sollten genau abwägen, welche Maßnahmen geeignet sind, um eine angemessene Mietrendite zu erzielen und bei der Umsetzung fachliche und juristische Beratung in Anspruch nehmen.

Interview: Barbara Kösling

Foto: Alessandro de Matteis

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