Die Mietpreisbremse ist beschlossen. Doch die Mietspiegel, an denen sich die Quadratmeterpreise orientieren müssen, sind laut einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) oft nicht aktuell.
Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt, maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Vermieter müssen die Mietspiegel gründlich prüfen, um gerichtliche Auseinandersetzungen mit ihren Mietern zu vermeiden.
Mietspiegel sind oft veraltet
Laut einer IW-Analyse sind die Daten der Vergleichsmieten jedoch bis zu vier Jahre alt.
„Heute angesagte Gegenden sind in den Mietspiegeln vielleicht noch als sozialer Brennpunkt eingepreist. Die Vermieter können also längst nicht so viel für ihre Wohnungen verlangen, wie gerechtfertigt wäre“, erklärt IW-Immobilienexperte Philipp Deschermeier.
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Eine mögliche Folge sei, dass Investoren verschreckt werden. Das IW Köln fordert von der Politik, den Mietspiegel mindestens alle zwei Jahre anhand aktueller Daten und angemessener Klassifikationen der Lage neu zu berechnen. (st)
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