Warum Wohnungen von Profis vermietet werden sollten

Besonders problematisch ist das Fehlen von Mietspiegeln in den meisten deutschen Städten, die zumindest eine Orientierung geben könnten. Darunter sind auch größere Städte wie zum Beispiel Bremen.

Halbherzige Lösungen

Dass das ein Problem darstellt, ist auch dem Gesetzgeber klar. In der offiziellen Begründung des Gesetzes heißt es: „Steht kein örtlicher Mietspiegel zur Verfügung, so hat er (der Vermieter) Schwierigkeiten, die zulässige Miete zu ermitteln. Auch für den Mietinteressenten entstehen dann Probleme, die Berechtigung der Mietforderung zu überprüfen.“

Die angebotene Lösung wirkt jedoch sehr halbherzig: „Hilfestellungen können in diesen Fällen Vergleichsdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden sowie vergleichbare statistische Erhebungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete bieten.“ Die wenigsten privaten Vermieter werden ein solch umfangreiches Research leisten können – schon gar nicht innerhalb von zwei Stunden.

Geldbußen und Freiheitsstrafen bei Fehlverhalten

Auf die leichte Schulter sollte die Bestimmung der richtigen Miete nicht genommen werden. In Paragraf fünf des Wirtschaftsstrafgesetzbuches wird festgelegt, dass die geforderte Miete nicht mehr als 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete sein darf. Sonst droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Bei Mietwucher sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.

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Neben der Bestimmung des Mietpreises gibt es noch weitere Fallstricke, zum Beispiel der Energieausweis. Oft wird vergessen, dass er spätestens bei der Besichtigung vorliegen muss, sonst droht eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro.

Seite vier: Hilfe vom Profi

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